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unlautere Machenschaften

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.07 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unlautere Machenschaften, Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz, Abriss, baufällige Gebäude, fehlende Neubebauungsabsicht, Grundstück unter staatlicher Verwaltung
Stichwort:unlautere Machenschaften
Leitsatz:Die Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz der DDR zum Zweck des Abrisses von Gebäuden stellt keine unlautere Machenschaft dar, wenn die Gebäude der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks (hier: Materialfreilager für Gewerbebetrieb) entgegenstanden und die sonstigen Enteignungsvorschriften eingehalten wurden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 23.05 vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Eigentumsverzicht, unlautere Machenschaften, Nutzungsvertrag, Pachtvertrag, Wohngrundstück, landwirtschaftliches Grundstück
Stichwort:unlautere Machenschaften
Leitsatz:Wohngrundstücke, die an ein Volkseigenes Gut (VEG) der DDR verpachtet waren, das die Mieten vereinnahmte, haben auch dann keiner Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG unterlegen, wenn das VEG sie in heruntergewirtschaftetem Zustand den Eigentümern zurückgeben wollte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 23.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:VermG, AufbauG (DDR)
Schlagworte:Machenschaften, unlautere Machenschaften, Manipulation, Verstoß, Rechtsordnung der DDR, Enteignung, Enteignungszweck, vorgeschobener Enteignungszweck, Anstoß, Redlichkeit, Unredlichkeit, Kosten, überhöhte Kosten, Baupreise, Überlassungsvertrag, Beweislast
Stichwort:unlautere Machenschaften
Leitsatz:Ein Erwerber, der aufgrund eines Überlassungsvertrages (DDR) zur Nutzung eines Hausgrundstücks berechtigt war und der im Zusammenhang mit der Enteignung unzutreffende Angaben zur Höhe der getätigten und beabsichtigten Investitionen macht, ist als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG anzusehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 37.01 vom 31.07.2002

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, erfolglose Restitutionsanträge vorrangiger Erben, Berechtigung des nachrangigen Erben, rechtliches Gehör, Überzeugungsgrundsatz, Begründungspflicht, Erheblichkeit des Verfahrensfehlers, absoluter Revisionsgrund.
Stichwort:unlautere Machenschaften
Leitsatz:Auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung kann vermögensrechtliche Ansprüche begründen.

In den Fällen der so genannten Kettenerbausschlagung steht der vermögensrechtlichen Berechtigung des nachrangigen Erben nur ein erfolgreicher Restitutionsantrag eines vorrangigen Erben entgegen; der bloße, später zurückgenommene oder bestandskräftig abgelehnte Antrag ist unschädlich.

Ist der Vortrag eines Beteiligten zu Rechtsfragen vom Tatsachengericht nicht erkennbar in Erwägung gezogen worden, kann der darin liegende Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren geheilt werden.

Zu den Anforderungen an den Überzeugungsgrundsatz und die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 VwGO.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 37.01


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