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Unkündbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 409/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:UmwG, ÜV, BGB, PÜV, MBG Schleswig-Holstein, BetrVG, ArbGG, ZPO, TZBFG, AGBG
Schlagworte:Personalüberleitungsvertrag, Rechtsnatur, Bindungsdauer, Unkündbarkeit, Sittenwidrigkeit
Stichwort:Unkündbarkeit
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 409/08



LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 906/06 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:BAT, BGB, KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Versetzung, Direktionsrecht, Verhältnismäßigkeit, Unkündbarkeit, Bonn/Berlin
Stichwort:Unkündbarkeit
Leitsatz:1. Eine Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Das gilt unabhängig davon, ob der gekündigte Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen hat.

2. Eine solche unwirksame Änderungskündigung kann regelmäßig nicht in eine Direktionsrechtsausübung umgedeutet werden.

3. § 1 Abs. 5 KSchG ist auf außerordentliche Kündigungen nicht anwendbar.

4. Auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 Unterabsatz 1 S. 2 BAT kann eine betriebsbedingte außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist ausnahmsweise zulässig sein (ständige BAG-Rechtsprechung).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 906/06

BAG – Urteil, 2 AZR 242/05 vom 12.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung, Unkündbarkeit
Stichwort:Unkündbarkeit
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 242/05

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1477/04 vom 01.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, TV Schutzabkommen Lufthansa
Schlagworte:Unkündbarkeit, außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht, tariflicher Verschaffungsanspruch im Konzern, Wahlschuld
Stichwort:Unkündbarkeit
Leitsatz:1. Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber z.B. wegen des tariflichen Ausschlusses einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit ansonsten gezwungen wäre, ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über einen langen Zeitraum hinweg allein durch Gehaltszahlungen aufrecht zu erhalten.

2. Die gesetzlich geltende unternehmensbezogene Weiterbeschäftigungsverpflichtung auf freien Arbeitsplätzen kann durch einen Tarifvertrag auf den gesamten Konzern ausgedehnt werden.

3. Eine solche tariflich vorgeschriebene konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht kann durch weitere Tarifregelungen unterstützt werden, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung eines freien Arbeitsplatzes enthalten. § 6 Abs. 5 des Abkommens zum Schutz der Mitarbeiter im DLH - Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen enthält einen derartigen Verschaffungsanspruch. Er ist als Wahlschuld ausgestaltet und richtet sich gegen das Arbeitgeberunternehmen, das dem Arbeitnehmer andere angemessene Aufgaben in einem konzernangehörigen Unternehmen verschaffen muss.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1477/04


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