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Unklarheitsregelung

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LAG-BRANDENBURG – Urteil, 9 Sa 141/05 vom 13.10.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Inhaltskontrolle, Unklarheitsregelung
Stichwort:Unklarheitsregelung
Leitsatz:Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, dass Sonderzuwendungen als "freiwillige, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs stehende Leistungen gewährt werden", ist mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB. Es ist unklar, ob hiermit ein "echter" Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein "bloßer" Widerrufsvorbehalt gemeint sein soll. Die Anwendung der Unklarheitsregelung gem. § 305 c Abs. 2 BGB führt - jedenfalls bei nach dem 31.12.2001 geschlossenen Formulararbeitsverträgen - dazu, dass der Vorbehalt insgesamt entfällt.
Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 141/05




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