JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unklarheitenregel
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, Transparenkontrolle, Unklarheitenregel, Verbindlichkeit, Wettbewerbsverbot, Zusage |
| Stichwort: | Unklarheitenregel |
| Leitsatz: | 1. Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen. 2. Die Zusage einer Entschädigung in Höhe der "Hälfte der zuletzt gezahlten vertragsgemäßen Leistungen auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhältnisses" entspricht nicht der nach § 74 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen gesetzlichen Höhe. 3. Wenn in der letzten Nummer der Regelungen zum Wettbewerbsverbot bestimmt wird, dass im Übrigen die §§ 74 bis 75c HGB Anwendung finden sollen, legt schon der Wortlaut nahe, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur gelten sollen, soweit zuvor keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 SaGa 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, Transparenz-Kontrolle, Unklarheitenregel, Wettbewerbsverbot |
| Stichwort: | Unklarheitenregel |
| Leitsatz: | 1. Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, unterliegen der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. 2. Auch die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB findet Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 Sa 818/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung |
| Stichwort: | Unklarheitenregel |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 6 Sa 21/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Formularmietvertrag, Unklarheitenregel, anfängliche Mängel der Mietsache, Zurückbehaltungsrecht, Ersatz künftiger Schäden |
| Stichwort: | Unklarheitenregel |
| Leitsatz: | 1. Die in einem Formularmietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel "Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, kann die Mieterin weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben noch Schadensersatz verlangen" ist wegen der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB dahin auszulegen, dass sie die Haftung der Vermieterin für anfängliche Mängel der Mietsache nicht ausschließt. 2. Begehrt der Mieter Ersatz seines künftigen Schadens für die während des Rechtsstreits noch fortdauernde Unbenutzbarkeit der Mietsache, so ist eine entsprechende Bedingung in das Urteil aufzunehmen (im Anschluss an RGZ 168, 325; BGHZ 43, 28). |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 214/05 | |
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