JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unklare Rechtslage
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Berufung, Einlegung, Vertretungszwang, Berufungsfrist, Beginn, Berichtigung des Tatbestands, Wiedereinsetzung, Unklare Rechtslage |
| Stichwort: | unklare Rechtslage |
| Leitsatz: | Für die Einlegung der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung besteht Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO. Die Berichtigung eines Urteils nach § 119 VwGO hat auf den Beginn und Lauf der Berufungsfrist grundsätzlich keinen Einfluss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das zugestellte Urteil - ohne die spätere Berichtigung - eine Entscheidung der jeweiligen Beteiligten über die Berufungseinlegung nicht ermöglicht. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation dann nicht, wenn sie für die Einlegung der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung auf die Beachtung des Vertretungszwangs verzichtet. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bei diesem Verzicht auf eine entsprechende Auffassung in einem gängigen Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung stützen kann, dieser Kommentar jedoch erkennen lässt, dass die konkrete Frage streitig ist und zusätzlich aus der Rechtsmittelbelehrung des anzufechtenden Urteils zu ersehen ist, dass das Gericht von der Geltung des Vertretungszwangs ausgeht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2915/07 | |
| Rechtsgebiete: | FRG, RVNG, SGB VI, BVFG, GG |
| Schlagworte: | Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit Hinterbliebenenrente - Begrenzung der Entgeltpunkte - unklare Rechtslage - rückwirkende Rechtsänderung - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | unklare Rechtslage |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Gesetzgeber trotz Entscheidung des zuständigen obersten Bundesgerichts wegen unklarer Rechtslage rückwirkend eine für die Betroffenen nachteilige Regelung treffen darf. 2. Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz bewirkten Änderung des § 22b Abs 1 S 1 FRG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 8 KN 1/05 R | |
| Rechtsgebiete: | VermG, 2. VermRÄndG, REAO |
| Schlagworte: | Zwangsverkauf, Restitutionsausschluss, redlicher Erwerb, Erwerb vor dem 8. Mai 1945, Rückwirkung von Gesetzen, schutzwürdiges Vertrauen, unklare Rechtslage, Aktivlegitimation der JCC, Ausschlussfrist, verfolgungsbedingter Vermögensverlust, Rückerstattungsanordnung, Entziehungsvermutung, Widerlegung der Entziehungsvermutung, kollektive Verfolgung, angemessener Kaufpreis, freie Verfügbarkeit, Stundung des Kaufpreises, Sachaufklärungspflicht |
| Stichwort: | unklare Rechtslage |
| Leitsatz: | 1. Die mit dem 2. VermRÄndG eingefügte Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 ist verfassungsgemäß. 2. Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 20.03 | |
| Rechtsgebiete: | EntschRÄndG, VermG, REAO, Abkommen BRD/USA vom 13.05.1992 |
| Schlagworte: | Parteiwechsel, gesetzlicher, Zuständigkeit, Berechtigte, Verkauf, verfolgungsbedingter, Legalzession, Zession, Rechtsnachfolger, amerikanische, Anmeldung, Anmeldefrist, Ausschlussfrist, Fristversäumnis, Heilung, Heilungsvorschrift, Wiederaufleben, Rechtsmangel, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, unklare Rechtslage |
| Stichwort: | unklare Rechtslage |
| Leitsatz: | Mit der Einführung des § 29 Abs. 3 VermG ist das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit Wirkung vom 1. Januar 2004 als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG auch andere Ansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend gemacht werden. In anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten. § 30 a Abs. 1 Satz 4 Alternative 2 VermG stellt eine Heilungsvorschrift dar, durch die der Rechtsmangel der Fristversäumnis bei der Legalzession nachträglich unbeachtlich wird und nach dem 31. Dezember 1992 erloschene Ansprüche wieder aufleben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 9.03 | |
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