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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUniversitätsklinikum Greifswald 

Universitätsklinikum Greifswald

Entscheidungen der Gerichte

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-Kart 1/07 (V) vom 07.05.2008

1. Auf eine Anstalt öffentlichen Rechts ist § 17 Abs. 2 AktG, wonach von einem im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen vermutet wird, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist, nicht anwendbar.

2. Ein nach § 36 Abs. 3 GWB als Unternehmen geltendes Bundesland hat gemäß § 17 Abs. 1 AktG die Möglichkeit, herrschenden Einfluss auf die von ihr als Anstalt öffentlichen Rechts errichtete Universitätsklinik auszuüben, wenn es nach den Regelungen der einschlägigen Landesverordnung Entscheidungen des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums über den Wirtschafts- und Stellenplan und den Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen mit übertariflicher Vergütung maßgeblich beeinflussen kann.

3. Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse nach § 38 Abs. 1 GWB i.V.m. § 277 HGB sind von den Einnahmen staatlicher Lotterien diejenigen Beträge als Erlösschmälerung im Sinne von § 277 Abs. 1 HGB in Abzug zu bringen, die als Gewinnausschüttung an die Spieler ausbezahlt werden.

4. Bei der Berechnung der Umsatzerlöse nach §§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 38 Abs. 1 GWB ist im Grundsatz auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der kartellbehördlichen Entscheidung abzustellen. Nachträglich eintretende Veränderungen dieser Verhältnisse bleiben jedenfalls dann unberücksichtigt, wenn die Voraussetzungen des § 35 GWB bei Erlass der kartellbehördlichen Verfügung nicht vorlagen und damit die Fusionskontrolle nicht eröffnet war.

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