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Universalsukzession

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 61/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, FGG, KostO
Stichwort:Universalsukzession
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 61/08



LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 833/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aktienbezugsrechte im Konzern
Stichwort:Universalsukzession
Leitsatz:1. Aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer einer deutschen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Konzerns im Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet wird, seine ganze Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und für Nebentätigkeiten eine schriftliche Genehmigung einzuholen, folgt nicht, dass die Gewährung von Aktienbezugsrechten ("Restricted Stock Units = RSUs) der US-amerikanischen Muttergesellschaft eine (Entgelt-) Leistung des deutschen Arbeitgebers ist.

2. Daran ändert auch nichts. dass die Zuteilung der Aktien in die Entgeltabrechnungen der deutschen Arbeitgeberin aufgenommen und dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird, weil der Aktienbezug steuerrechtlich Arbeitslohn darstellt unabhängig davon, ob die Aktien durch den Arbeitgeber oder eine Konzernobergesellschaft gewährt werden. Die steuerrechtliche Qualifizierung ersetzt nicht den schuldrechtlichen Verpflichtungsgrund (im Anschluss an BAG 12.02.2003 - 10 AZR 299/02).

3. Dies gilt insbesondere, wenn die Zuwendung solcher Aktienbezugsrechte in Zuwendungsvereinbarungen ("Award Agreements") zwischen der Muttergesellschaft und dem begünstigten Arbeitnehmer geregelt ist, in denen arbeitsvertragliche Ansprüche auf die Zuwendung der Aktienbezugsrechte ausdrücklich ausgeschlossen werden.

4. Die bloße Erwähnung solcher Bezugsrechte in Gehaltsmitteilungen oder die Darstellung der Auswirkungen einer Verschmelzung des Arbeitgebers mit einem anderen Unternehmen oder der Folgen eines bevorstehenden Betriebsübergangs auf die Rechte bzw. Ansprüche des Arbeitnehmers hat keinen rechtsbegründenden, sondern lediglich informatorischen Charakter. Dem Hinweis, alle Ansprüche gegen den bisherigen Arbeitgeber blieben auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber aufrechterhalten, ist somit keine anspruchsbegründende Wirkung beizumessen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 833/08

BAG – Urteil, 8 AZR 808/07 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, Betriebsübergang: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Stichwort:Universalsukzession
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 808/07

BFH – Urteil, IX R 79/99 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, AO, FGO
Stichwort:Universalsukzession
Volltext: BFH - Urteil, IX R 79/99


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