JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unionsbürgerschaft
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG 1990, EMRK, FreizügG/EU, GG, LVwVfG BaWü, VwVfG, VwGO, EG, RL 90/364/EWG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsverbot, Ausnahmefall, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Ausweisungsermessen, Ausweisungswirkungen, Befristung, Einreiseverbot, Ermessen, Ermessensausfall, Freizügigkeit, abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, Regelfall, Rücknahme, Rücknahmeanspruch, Rücknahmeermessen, Sperrwirkung, Übermaßverbot, Unionsbürger, Unionsbürgerschaft, Verhältnismäßigkeit, Verlustfeststellung |
| Stichwort: | Unionsbürgerschaft |
| Leitsatz: | Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (Fortentwicklung der Rspr). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 10.07 | |
| Rechtsgebiete: | 2004/38/EG, AufenthG, FreizügG/EU, VwVfG |
| Schlagworte: | 2004/38/EG, Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsgesetz, Ausländer, Ausländergesetz, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, Außerkrafttreten, Ausweisung, Befristung, Bestandskraft, Einreise, Einreisesperre, Einreiseverbot, Europäische Union, Feststellung, Freizügigkeit, Freizügigkeitsgesetz, Freizügigkeitsrichtlinie, Gesetz, Gesetzesänderung, Inkrafttreten, Rechtsänderung, Rechtskraft, Rechtslage, Sachlage, Übergangsnorm, Übergangsvorschrift, Überleitung, Überleitungsnorm, Überleitungsvorschrift, Unionsbürgerschaft, Unionsbürger, Unwirksamkeit, Verlust, Verlustfeststellung, Wiederaufgreifen, Wiedereinreise, Wirksamkeit, Zuwanderungsgesetz |
| Stichwort: | Unionsbürgerschaft |
| Leitsatz: | Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam. Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11318/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, FreizügG EU, VwVfG, EG |
| Schlagworte: | Bestandskraft, Ausweisung, EU-Bürger, Freizügigkeit, Fortgeltung, Unionsbürgerschaft, Rücknahme, Verzicht |
| Stichwort: | Unionsbürgerschaft |
| Leitsatz: | 1. Ausweisungen von EU-Bürgern, die vor dem Inkrafttreten des FreizügG/EU bestandskräftig geworden sind, sind auch nach diesem Zeitpunkt noch wirksam. 2. Weder nationales Recht noch Gemeinschaftsrecht begründen einen Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen gemeinschaftsrechtswidrigen Ausweisung. 3. Mit der Verpflichtungsklage kann auch die Rücknahme eines unwirksamen Bescheides begehrt werden. 4. Zur Freizügigkeit aus der Unionsbürgerschaft und zur Erstreckung des Freizügigkeitsrechts von Kindern auf ihre Eltern (im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH, Entscheidungen Baumbast und Chen). 5. An den Verzicht auf Freizügigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 451/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, BayVwVfG, RuStAG/StAG, VwGO |
| Schlagworte: | Erschlichene Einbürgerung, Rücknahme, Staatsangehörigkeit, Bewusste Täuschung, Täuschungsvorsatz, Offenbarungspflicht, Mitwirkungspflicht Staatenlosigkeit, Unionsbürgerschaft, Ergänzung von Ermessenserwägungen |
| Stichwort: | Unionsbürgerschaft |
| Leitsatz: | Eine durch bewusste Täuschung (hier: Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren) erwirkte Einbürgerung kann auch dann gem. Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die Unionsbürgerschaft verliert; aus Europarecht ergibt sich keine Verpflichtung, von der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung abzusehen. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 03.2462 | |
"Unionsbürgerschaft - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum