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Ungültigkeitserklärung wegen streitiger Umlagefähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 261/01 vom 03.03.2003

Rechtsgebiete:WEG, BerechnungsVO
Schlagworte:Jahresabrechnung, Genehmigungsbeschluss, Ungültigkeitserklärung, Betirebskosten, Umlagefähigkeit, Ungültigkeitserklärung wegen streitiger Umlagefähigkeit
Stichwort:Ungültigkeitserklärung wegen streitiger Umlagefähigkeit
Leitsatz:Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 261/01




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