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Ungleichbehandlung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11403/08.OVG vom 09.03.2009

Rechtsgebiete:GG, LV, BBesG, LPartG, VwGO, BeamtVG, RL 2000/78/EG
Schlagworte:Beamte, Beamtenrecht, Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag, Hinterbliebenenversorgung, Witwergeld, Witwengeld, Gleichbehandlung, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Ehe
Stichwort:Ungleichbehandlung
Leitsatz:Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch darauf, hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Hinterbliebenenversorgung verheirateten Beamten gleichgestellt zu werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11403/08.OVG



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 32/04 (Kart) vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:GWB
Schlagworte:Internet, Adresse, Internetadresse, Registrierung, Top-Level-Domain, Domain, Second-Level-Domain, Buchstaben, Gleichbehandlung, Ungleichbehandlung, vw.de, .vw, DENIC
Stichwort:Ungleichbehandlung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 32/04 (Kart)

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 KN 57/07 vom 01.04.2008

Rechtsgebiete:NNatG, VwGO
Schlagworte:Abgrenzung, Abwägung, Änderung der Zutändigkeit, Ermittlung der zu berücksichtigenden Umstände, Gestaltungsermessen, Naturschutzbehörde, Naturschutzgebietsverordnung, Passivlegitimation, Randzonen, Schutzwürdigkeit, Ungleichbehandlung, Unterschutzstellung
Stichwort:Ungleichbehandlung
Leitsatz:1. Ändert sich nach dem Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung die Zuständigkeit zum Erlass der Norm, ist der Normenkontrollantrag gegen die Körperschaft zu richten, die zur Änderung oder Aufhebung der Norm befugt ist.

2. Dem Verordnungsgeber steht bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen die Merkmale noch aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen.

3 Die Einbeziehung von Flächen in ein Naturschutzgebiet erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich die Naturschutzgebietsverordnung nicht auf alle Flächen erstreckt, die unter Naturschutz hätten gestellt werden können. Die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken ist allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich ist.

4. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Entscheidung über den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung zu berücksichtigenden Umstände allein zieht die Nichtigkeit der Verordnung nicht nach sich. Entscheidend ist, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung des Gebiets und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist oder nicht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 KN 57/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 D 10028/08.OVG vom 22.02.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altfall, Altfallregelung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Ausschluss, Ausschlussgrund, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Gleichheitssatz, Jugendstrafe, Straftat, vorsätzliche Straftat, Ungleichbehandlung, Verurteilung
Stichwort:Ungleichbehandlung
Leitsatz:Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowohl nach Nr. 3.4 der rheinland-pfälzischen Bleiberechtsregelung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 D 10028/08.OVG


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