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Ungewisser Erfolg

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 4/08 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:Nds.SOG
Schlagworte:Bargeld, Gefahr, gegenwärtige, Gewinnabschöpfung, präventive, Sicherstellung
Stichwort:Ungewisser Erfolg
Leitsatz:1. Die Sicherstellung von Bargeld im Rahmen der sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" kann als präventiv-polizeiliche Maßnahme auf der Grundlage von § 26 Nr. 1 Nds. SOG gerechtfertigt sein, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.

2. Dabei stellt der Begriff "gegenwärtige Gefahr" hohe Anforderungen an die zeitliche Nähe und den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Eine solche gegenwärtige Gefahr ist anzunehmen, wenn das sichergestellte Bargeld aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aller Wahrscheinlichkeit nach aus Drogengeschäften stammt und im Falle einer Herausgabe dafür unmittelbar wieder eingesetzt werden soll.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 4/08



BVERFG – Beschluss, 2 BvL 1/00 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:EStG, GG, HGB
Stichwort:Ungewisser Erfolg
Leitsatz:Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Begrenzungen der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerrechtliche Gewinnermittlung.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvL 1/00

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 14.08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:TierSchG, TierSchNutztV, BImSchG
Schlagworte:Geltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen, Erfordernis der Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung, Vereinbarkeit der Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV mit höherrangigem Recht
Stichwort:Ungewisser Erfolg
Leitsatz:1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht (wie Urteil vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 7 C 48.07).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.08

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 453/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Stichwort:Ungewisser Erfolg
Leitsatz:Hat der Gläubiger in einem Überleitungsfall nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die ursprünglich vorhandene Kenntnis von der Anschrift des Schuldners vor dem 1. Januar 2002 verloren, weil der Schuldner seinen Wohnsitz gewechselt hat, so beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst zu laufen, wenn er von der neuen Anschrift des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 453/08


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