1. Zum Einfluss einer vom Bauherrn vorgelegten unrichtigen erläuternden Skizze auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Vorbescheids.
2. Zur Bestimmung der für die Rahmenbildung maßgeblichen näheren Umgebung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB.
3. Zur Verletzung des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme durch die Beeinträchtigung der freien Sicht.
4. Zu den Voraussetzungen, unter denen das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme durch die von einem Bauvorhaben ausgehende "erdrückende Wirkung" verletzt sein kann.