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Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 5 RJ 15/05 R vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB IX, RRErwerbG
Schlagworte:Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, persönliche Voraussetzungen, ungelernte Tätigkeit, Berufsschutz, Erfolgsaussicht, wesentliche Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit
Stichwort:ungelernte Tätigkeit
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht voraus, dass der Versicherte in einem Ausbildungsberuf tätig war und Berufsschutz genießt (Anschluss an BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr 1).

2. Teilhabeleistungen haben bereits dann Aussicht auf Erfolg iS einer wesentlichen Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit, wenn der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen (dh nach seiner körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, seiner Motivation und seinem Alter) rehabilitationsfähig ist; die Auswahl einer geeigneten Maßnahme steht im Ermessen des Versicherungsträgers.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 15/05 R



BSG – Urteil, B 13 RJ 37/05 R vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, RVO
Schlagworte:Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit
Stichwort:ungelernte Tätigkeit
Leitsatz:Das Erfordernis der Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation (hier: berufsfördernder Leistungen) nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage bestimmt sich ausschließlich nach der Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in einer nicht nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit; die bisherige Ausübung einer Beschäftigung, für die eine Ausbildung erforderlich ist und die Berufsschutz nach sich zieht, wird nicht vorausgesetzt (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 22.9.1981 - 1 RJ 12/80 = BSGE 52, 123 = SozR 2200 § 1237a Nr 19).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 37/05 R

BSG – Urteil, B 2 U 3/05 R vom 07.02.2006

Rechtsgebiete:SGB VII, RVO, GG
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt - Jahresarbeitsverdienst - Berufsausbildung - Qualifizierungsmaßnahme - Ausbildungsberuf - Ausbildung - Beruf - ungelernte Tätigkeit - Berufsausbildungsbeihilfe - Hauspflegehelferin - Gleichheitssatz
Stichwort:ungelernte Tätigkeit
Leitsatz:Eine Maßnahme, die nicht zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führt, ist keine Berufsausbildung iS des § 90 SGB 7.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 3/05 R


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