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Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 167/02 vom 03.06.2002

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, Entscheidung, Berufungsgericht, Beschwerdegericht, Berufungsurteil
Stichwort:Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
Leitsatz:Bis zum Berufungsurteil darf weder das Beschwerde- noch das Berufungsgericht den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt auf andere Weise würdigen als der frühere Richter und etwa im Gegensatz zu dem angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen und die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO entziehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 167/02




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