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Unfallversicherung bei Verlust einer Niere

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OLG-CELLE – Urteil, 8 U 100/07 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:AUB
Schlagworte:Unfallversicherung bei Verlust einer Niere
Stichwort:Unfallversicherung bei Verlust einer Niere
Leitsatz:1. Verliert der Versicherte durch einen Unfall eine von zwei Nieren, so kommt es, wenn der Verlust dieses Organs in der Gliedertaxe nicht aufgeführt ist, alleine darauf an, inwieweit hierdurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.

2. Steht nach dem Ergebnis eines medizinischen Sachverständigengutachtens fest, dass der Verlust der einen Niere vollständig durch die andere Niere kompensiert wird und mit keinen weiteren Nachteilen zu rechnen ist, so kommt eine Invaliditätsentschädigung nicht in Betracht.

3. Soweit in Vorschriften des öffentlichrechtlichen Versorgungs- oder Schwerbehindertenrechts beim Verlust einer Niere ein fester Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorgesehen ist, spielt das für die Auslegung privatrechtlicher Vorschriften des Unfallversicherungsrechts keine Rolle.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 100/07




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