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Unfallruhegehalt

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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 611/07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:vorgezogene Altersrente, vorgezogene Betriebsrente, PSV, Unfallruhegehalt
Stichwort:Unfallruhegehalt
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der wegen des Bezuges eines Unfallruhegehaltes aus einem vorangegangenem Beamtenverhältnis nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, hat gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung keinen Anspruch gemäß § 6 BetrAVG auf vorgezogene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn sein früherer Arbeitgeber - ohne dass die Versorgungsrichtlinien dies vorgesehen hätten - innerhalb der letzten 23 Monate vor Insolvenzeröffnung solche Leistungen tatsächlich erbracht hatte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 611/07




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