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Unfallfürsorge des Dienstherrn

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Dienstunfall, Unfallfürsorge des Dienstherrn, Wegeunfall, Beginn und Ende des unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereichs, Außentür des Wohnhauses als Grenzziehung zwischen unfallfürsorgerechtlich geschütztem und nicht geschütztem Bereich, keine Unfallfürsorge im Innenraum einer privaten Garage
Stichwort:Unfallfürsorge des Dienstherrn
Leitsatz:Wegen eines Unfalls in einer privaten Garage ist der Beamte unfallfürsorgerechtlich auch dann nicht geschützt, wenn der Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle geschieht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 7.04




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