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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnfall auf ins Nichtschwimmerbecken führende Kinderrutsche: Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung 

Unfall auf ins Nichtschwimmerbecken führende Kinderrutsche: Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 8/06 vom 10.08.2007

1. Die Verpflichtung aufsichtspflichtiger Eltern geht in der Regel nicht dahin, ihr eine Kinderrutsche hinunterrutschendes Kind vor dem Zusammenprall mit einem anderen Kind aufzufangen, das auf das untere Ende der Rutschfläche geklettert war, um in sinnwidriger Weise auf dieser nach oben zu klettern.

2. Die Aufsichtspflicht der Eltern bezieht sich allein auf das Verhalten ihres eigenen Kindes.

3. Der Anteil des Geschädigten und seiner Aufsichtspflichtigen am Zustandekommen eines Unfalls ist nach den Regeln des § 254 BGB in Beziehung zu setzen zum Verursachungs- und Verschuldensanteil des Schädigers und der diesem gegenüber Aufsichtspflichtigen.

4. Die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers richtet sich nach dem konkreten Benutzerkreis. In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß die Benutzer eines Schwimmbades sich nicht besonders leichtsinnig verhalten.

5. Der Betreiber eines Schwimmbades genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er einen Bademeister bereitstellt, der sein Augenmerk auch - wenn auch nicht ununterbrochen - auf die besonderen Schwimmbadeinrichtungen (hier: ins Nichtschwimmerbecken führende Kinderrutsche) richtet.

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