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unerlaubte Nebentätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10045/08.OVG vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Hotelpension, Pension, Nebentätigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, Dienstunfähigkeit, Dienstvergehen, schweres Dienstvergehen, Dienstpflichtverletzung, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Vertrauensverlust, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, nicht offen ermittelnder Polizeibeamter
Stichwort:unerlaubte Nebentätigkeit
Leitsatz:Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die durch den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP) gewonnen wurden, sind im behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich verwertbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10045/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 11300/05.OVG vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, unerlaubte Nebentätigkeit, Versicherungsmakler, Dienstunfähigkeit, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Dienstaufsicht, Untragbarkeit, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ruhegehalt, Aberkennung des Ruhegehalts, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf
Stichwort:unerlaubte Nebentätigkeit
Leitsatz:Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Versicherungsmakler) nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen. Befindet sich der Beamte zwischenzeitlich im Ruhestand, ist ihm das Ruhegehalt abzuerkennen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 11300/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 12243/04.OVG vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:LBG, LDG, LPersVG, GVG, StGB, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Gebrauchtwagenhändler, Gebrauchtwagenhandel, Nebentätigkeitsgenehmigung, Genehmigungsfähigkeit, Zweitberuf, Straftat, Vermögensstraftat, Betrug, Untreue, Anzeigepflicht, Dienstunfähigkeit, krankheitsbedingt, Krankschreibung, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Bindung an Feststellungen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe
Stichwort:unerlaubte Nebentätigkeit
Leitsatz:1. Ein Beamter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren und während der Zeit krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit einer ungenehmigten Nebentätigkeit in der Art eines "Zweitberufes" (hier: Gebrauchtwagenhandel) nachgeht, dabei wiederholt Straftaten begeht (hier: mehrfach begangener Betrug und Nötigung) und auch nach Einleitung des Disziplinarverfahrens weitere ungenehmigten Nebentätigkeiten ausübt, ist in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und aus diesem zu entfernen.

2. Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile hinsichtlich der Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit eines Beamten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 12243/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10643/04.OVG vom 18.06.2004

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Polizeischule, Verhaltenstrainer, Stress- und Konfliktbewältigung, Supervision, Moderation, Moderator, Veranstaltungsservice, Modenschau, Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, unerlaubte Nebentätigkeit, Genehmigungsfähigkeit, Zweitberuf, Anzeigepflicht, Dienstunfähigkeit, krankheitsbedingt, Krankschreibung, Krankenstand, Zeugenbeeinflussung, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Dienstaufsicht, erhöhte Selbstständigkeit, Freiraum, Eigenverantwortung, Selbstkontrolle, Dienstaufsicht, innerdienstliche Kontrolle, Abmahnung, Warnung, hartnäckige Uneinsichtigkeit, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Zurückstufung, Degradierung, Dienstentfernung, Entfernung aus dem Dienst, Dienstenthebung, psychische Ausnahmesituation, negative Lebensphase, posttraumatische Belastungsstörung, Fortsetzungszusammenhang , fortgesetzte Handlung, Reue, Lippenbekenntnis
Stichwort:unerlaubte Nebentätigkeit
Leitsatz:Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren beharrlich und unter massiver Beeinträchtigung des Dienstes, aber auch während er krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Moderation und Organisation von Veranstaltungen privatwirtschaftlicher Unternehmen) nachgeht, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10643/04.OVG


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