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unerlaubte Finanzdienstleistungsgeschäfte

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 1992/05 vom 21.11.2005

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Abwicklung, Insolvenzmasse, Insolvenzverfahren, unerlaubte Finanzdienstleistungsgeschäfte, Unterbrechung, Untersagung
Stichwort:unerlaubte Finanzdienstleistungsgeschäfte
Leitsatz:1. Sowohl die Untersagung unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte als auch die Anordnung der Abwicklung betreffen das Vermögen und damit die Insolvenzmasse der Gemeinschuldnerin, so dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den Anordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen ist.

2. Dies führt auch dann nicht zu verfassungsrechtlich bedenklichen Rechsschutzlücken, wenn die Insolvenzgerichte bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht inzidenter die Rechtmäßigkeit der Abwicklungsanordnung überprüfen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1992/05




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