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unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 305/07 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons, Versagung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Ablehnung eines Beweisantrages
Stichwort:unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons
Leitsatz:Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 305/07




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