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Unerheblichkeit

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 170/05 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Beweisantrag, Unerheblichkeit, Verfahrensrüge, Begründung
Stichwort:Unerheblichkeit
Leitsatz:1. Wird die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gerügt, müssen der Inhalt des Beweisantrags (Beweistatsache und Beweismittel), der Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses und die die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses begründenden Tatsachen mitgeteilt werden.

2. Ob ein vom Gericht durch Inaugenscheinnahme beweismäßig verwertetes Schaublatt "auf Grund möglicher Fehlerquellen" nicht geeignet ist, eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "an einer bestimmten Örtlichkeit nachzuweisen", ist rechtlich unerheblich, weil der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung fahrzeug- und nicht orts- oder situationsbezogen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 170/05




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