JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Entbindungsantrag, Verfahrensrüge, Versagung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Anforderungen an die Verfahrensrüge, Wiedergabe des Entbindungsantrages, Wiedergabe der ergangenen gerichtlichen Entscheidung, rechtsfehlerfreie Ablehnung von der Erscheinenspflicht, weiter Ermessensspielraum, Fahrereigenschaft nicht bestritten, kein Geständnis der Fahrereigenschaft, wirtschaftliche Verhältnisse, Überprüfungspflicht |
| Stichwort: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Hat der Betroffene seine Fahrereigenschaft nicht eingeräumt, sondern lediglich nicht bestritten, das Fahrzeug bei dem ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoß geführt zu haben, reicht das nicht aus, um ihn von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 173/09 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, fehlerhafte Zurückweisung des Antrages, Anspruch auf Entbindung |
| Stichwort: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Zur Verpflichtung des Amtsrichters, den Betroffenen ggf. von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 824/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verwerfungsurteil, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, genügende Entschuldigung, Reiseunfähigkeit, Diagnose nicht erforderlich, Eingang vor Beginn der Hauptverhandlung, Überprüfungspflicht, Freibeweisverfahren Nachfrage bei dem behandelnden Arzt |
| Stichwort: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Zwar muss der Tatrichter eine zur Entschuldigung des Fernbleibens in der Hauptverhandlung vorgelegte ärztliche Bescheinigung nicht ungeprüft hinnehmen. Bloße Zweifel an der Richtigkeit eines Attestes dürfen jedoch nicht ohne Weiteres zu Lasten des Betroffenen gehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 873/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, akute Erkrankung, Verwerfung des Einspruchs, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Reiseunfähigkeit, keine Diagnose, ärztliches Attest, Überprüfungspflicht |
| Stichwort: | unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Nach § 74 Abs. 2 OWiG ist, wenn der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung über die Folgen seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung ausbleibt, die Verwerfung seines Einspruchs nur zulässig, wenn das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist. Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 731/08 | |
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