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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnentgeltlichkeit 

Unentgeltlichkeit

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 16.08 vom 29.04.2009

1. Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat die allgemeinen Studienabgaben nach dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. S. 120) als dem Grunde und der Höhe nach sachlich gerechtfertigte Vorzugslasten kompetenzgerecht eingeführt.

2. Wegen des Anspruchs auf ein sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragendes Studienbeitragsdarlehen verletzt die Abgabenerhebung das in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit weder in seiner - zusammen mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip gebildeten - Ausprägung als Recht auf Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen noch in seiner Funktion als auf die Abwehr ausbildungsbezogener Belastungen gerichtetes Freiheitsrecht.

3. Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können im Hinblick auf die Erhebung allgemeiner Studienabgaben keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind.

BSG – Urteil, B 9/9a SB 11/06 R vom 17.07.2008

Leistungen der Sozialhilfe "erhält" iS von § 145 SGB IX ein schwerbehinderter Mensch, der über bedarfsdeckendes Einkommen verfügt, auch dann nicht, wenn der seinen eigenen Bedarf übersteigende Teil des Einkommens bei den Sozialhilfeleistungen des Ehegatten angerechnet wird. Diese Regelung ist mit dem GG vereinbar.

BFH – Urteil, II R 63/05 vom 17.10.2007

Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.

BFH – Urteil, II R 53/05 vom 17.10.2007

Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Teilverzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 69/07 vom 10.09.2007

Zur rechtlichen Bewertung der Übertragung des Miteigentumsanteils des Betreuten an dessen Eigentumswohnung, die seinen einzigen Vermögenswert darstellt und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen der Abkömmlinge gegen Übernahme einer inhaltlich stark beschränkten Pflegeverpflichtung durch den Ergänzungsbetreuer als unzulässige gemischte Schenkung.

BFH – Urteil, II R 33/06 vom 22.08.2007

Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteils an den anderen zugrunde, als der andere Elternteil über die eingehenden Zahlungen im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen kann.

BFH – Urteil, II R 17/06 vom 06.06.2007

1. Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig (BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472).

2. Bleiben dem FA die Umstände, die es ihm ermöglichen würden, die Steuer für die Einzelzuwendungen getrennt festzusetzen, deshalb unbekannt, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten (§ 90 AO), insbesondere seine Steuererklärungspflichten (§ 149 Abs. 1 AO), verletzt hat, kann sich das FA darauf beschränken, die Steuer unter Angabe des mutmaßlichen Zeitraums, in dem mehrere, der Anzahl und Höhe nach unbekannte Zuwendungen vorgenommen wurden, nach einem einheitlichen (Schätz-)Betrag, der alle Zuwendungen umfassen soll, einheitlich festzusetzen.

BFH – Urteil, II R 5/04 vom 15.03.2007

1. Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig.

2. Außerordentliche (d.h. nicht satzungsmäßig oder allen Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte) Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist keine Gegenleistung des Vereins im schenkungsteuerrechtlichen Sinne.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 CE 06.10152 vom 11.07.2006

1. Die im Rahmen der sog. Titellehre erbrachten Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren sind in das Lehrangebot der Hochschule mit einzurechnen.

2. Beruht ein außergewöhnlich geringer Schwund bei einzelnen Semesterübergängen auf einer einmaligen Sondersituation (hier: Erhöhung der Lehrdeputate), so ist die betreffende Bestandszahl insoweit zu korrigieren, als sie die für das betreffende Fachsemester zuvor festgelegte Zulassungszahl überschreitet.

3. Die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidung nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber ist bei der Schwundberechnung nicht nachträglich der zu einem bestimmten Stichtag ermittelten Zahl der Erstsemester hinzuzurechnen.

BFH – Urteil, II R 46/04 vom 17.05.2006

Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.

BGH – Urteil, III ZR 141/05 vom 23.03.2006

a) Das aus § 50 Abs. 1 und 2 TKG 1996 (jetzt: § 68 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 TKG 2004) folgende Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu nutzen, ist ein zu entschädigendes Nutzungsrecht im Sinne des § 87 Abs. 2 Nr. 2 BBergG, sofern die zum Rechtsverlust führende Einziehung des Verkehrswegs weder im Interesse des Wegebaulastträgers noch des Inhabers einer bevorrechtigten besonderen Anlage nach §§ 55, 56 TKG 1996 (jetzt: §§ 74, 75 TKG 2004) oder im Verkehrsinteresse eines anderen Vorhabenträgers liegt.

b) Die Anwendung materieller Enteignungsentschädigungsvorschriften ist auch dann gerechtfertigt, wenn das Verkehrswegegrundstück nicht im Wege der Grundabtretung enteignet, sondern freihändig veräußert wird und das Nutzungsrecht des Telekommunikationsunternehmens aufgrund einer zuvor erfolgten Entwidmung der Straße erlischt, sofern der Rechtsverlust bereits durch einen Verwaltungsakt (hier: Plangenehmigung nach § 17 Abs. 1a FStrG) vorgezeichnet ist und sich der Zugriff auf das Grundstück materiell als die Ausübung eines Enteignungsrechts darstellt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 BV 05.1826 vom 23.02.2006

1. Die Vorschrift des Art. 33 Abs. 2 Satz 2 BayMG, wonach die Betreiber größerer Kabelanlagen auf Anforderung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien einen Fernsehkanal unentgeltlich für Aus- und Fortbildungsangebote sowie für lokale oder regionale Programmangebote zur Verfügung zu stellen haben, steht mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Einklang und verstößt auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Eigentumsgarantie oder das Grundrecht der Berufsfreiheit.

2. Die unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellung eines Fernsehkanals kann vom Betreiber einer Kabelanlage nur verlangt werden, soweit der Kanal für Zwecke der Aus- und Fortbildung oder für lokale oder regionale Angebote tatsächlich genutzt wird; eine nur "vorrangige" oder überwiegende Nutzung für derartige Zwecke reicht nicht aus.

BSG – Urteil, B 13 RJ 44/04 R vom 08.09.2005

Handelt es sich bei den von einer LPG in Rumänien pauschal für die Gesamtheit ihrer Mitglieder abgeführten Rentenbeiträgen um solche der gesetzlichen Rentenversicherung und ist für eine Versicherte eine volle Beitragsleistung der LPG erfolgt, so sind bei Nachweis der ununterbrochenen Beitragsentrichtung die Beitragszeiten nicht auf 5/6 gemäß § 19 Abs 2 FRG aF zu kürzen.

BFH – Urteil, II R 8/04 vom 12.07.2005

Gründet ein Einzelunternehmer mit einem Angehörigen eine GmbH und bringt er dabei sein Unternehmen zu Buchwerten in die GmbH ein, kann darin eine freigebige Zuwendung des GmbH-Geschäftsanteils an den Angehörigen liegen, deren Wert dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des Geschäftsanteils nach der Einbringung des Unternehmens und der Stammeinlage des Angehörigen entspricht.

BFH – Urteil, II R 18/03 vom 02.02.2005

Die vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt, auch soweit sie eine angemessene Höhe überschreitet, im Regelfall nicht der Erbschaftsteuer, sondern in vollem Umfang der Einkommensteuer.

BAG – Beschluss, 1 ABR 30/03 vom 29.09.2004

Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechten eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Betriebsrat besitzt hierfür nicht die erforderliche Vermögens- und Rechtsfähigkeit.

BFH – Urteil, III R 19/03 vom 15.07.2004

1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.

2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.

BFH – Urteil, IX R 60/98 vom 17.12.2003

1. Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird; der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

2. Auf die Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts kann konkludent durch den Abschluss des Mietvertrages verzichtet werden.

BFH – Urteil, IV R 42/02 vom 11.12.2003

1. Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung.

2. Ist der Erbbauverpflichtete Mitunternehmer der erbbauberechtigten Personengesellschaft, handelt es sich bei dem zusätzlichen Nutzungsentgelt um eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

BFH – Beschluss, GrS 1/00 vom 12.05.2003

Im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen sind dann nicht als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 EStG) abziehbar, wenn sie nicht aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 87/02 vom 04.07.2002

Der Bestellung als Betreuer bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge kann entgegenstehen, daß der Betreuer die Ansprüche aus einem Übergabevertrag nicht ausreichend erfüllt hat.

BFH – Urteil, II R 10/00 vom 24.10.2001

1. Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer.

2. Die familienrechtliche Pflicht des Erblassers, für die Alterssicherung des überlebenden Ehegatten zu sorgen, schließt die Unentgeltlichkeit der Zuwendung im Valutaverhältnis zu diesem nicht aus.

BFH – Urteil, IX R 9/99 vom 31.07.2001

"Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung, für die keinerlei Entgelt gezahlt wird; eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe ist förderungsschädlich.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 8.00 vom 25.07.2001

Die im Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg vom 5. Mai 1997 (GBl S. 173) vorgesehene Studiengebühr in Höhe von 1 000 DM, die ein Studierender grundsätzlich zu entrichten hat, wenn sein Studium länger als die Regelstudienzeit zuzüglich weiterer vier Studiensemester dauert, ist mit Bundes-, insbesondere Bundesverfassungsrecht vereinbar.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 169/01 vom 04.07.2001

Eine Beförderungsleistung wird auch dann erschlichen, wenn sich der Täter weder unauffällig verhält noch keine besonderen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen umgeht, um nicht entdeckt zu werden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 52/01 vom 15.05.2001

Der nicht befreite Vorerben kann über einen Nachlassgegenstand ohne Zustimmung der Nacherben verfügen, um ein vom Erblasser angeordnetes Vermächtnis zu erfüllen.

BFH – Urteil, II R 42/99 vom 20.12.2000

BUNDESFINANZHOF

1. Werden im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, sind sie mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Die Bereicherung beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar.

2. Zu den Voraussetzungen eines beachtlichen Irrtums des Schenkers über die Freigebigkeit der Zuwendung.

ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 3

Urteil vom 20. Dezember 2000 - II R 42/99 -

Vorinstanz: FG Düsseldorf

BGH – Beschluss, 3 StR 6/00 vom 26.10.2000

StPO § 140 Abs. 2 Satz 1, EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. c und e

Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK räumt dem der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten (Beschuldigten) unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein, auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO oder des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK gegeben ist.

Einem Angeklagten ist daher nicht allein deswegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil er die deutsche Sprache nicht beherrscht und wegen seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Dolmetscher aufzubringen.

BGH, Beschl. vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00 -
Oberlandesgericht Oldenburg
Amtsgericht Delmenhorst

BSG – Urteil, B 2 U 4/99 R vom 24.02.2000

Das Mitglied eines Sportvereins, das im Rahmen der Zwecksetzung des Vereins an einem von einem anderen Sportverein organisierten Festzug teilnimmt, ist nicht unfallversichert.

BGH – Urteil, 5 StR 336/99 vom 19.10.1999

StGB § 73 Abs. 3

1. Bei der Anordnung des Verfalls gegen den Drittbegünstigten sind Vertretungsfälle im weiteren Sinn, Verschiebungsfälle und Erfüllungsfälle zu unterscheiden.

2. Hat der Dritte die Tatbeute (oder deren Wertersatz) aufgrund eines mit dem Täter oder Teilnehmer geschlossenen entgeltlichen Rechtsgeschäfts erlangt, das weder für sich noch im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Tat bemakelt Erfüllungsfall), so hat der Dritte den Vorteil nicht durch die Tat erlangt.

BGH, Urt. v. 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99 LG Kiel -

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