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Unechte Rückwirkung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 6 AZR 110/08 vom 05.02.2009

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmers, der einen Betrieb des Bauhauptgewerbes geführt hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. Die Ansprüche der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) auf Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse sind Masseverbindlichkeiten.

BFH – Beschluss, IV B 126/07 vom 06.11.2008

1. Im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf AdV durch das FG hat der BFH als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.

2. Dies steht jedoch einer Zurückverweisung des Verfahrens zur ergänzenden Tatsachenfeststellung durch das FG nicht entgegen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Feststellungen besser durch das FG getroffen werden können und die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf AdV der Zurückverweisung nicht entgegensteht.

BAG – Urteil, 6 AZR 76/07 vom 24.09.2008

1. Auf arbeitsvertragliche Klauseln, die auf ein Tarifwerk Bezug nehmen, ist die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB in der Regel deshalb nicht anwendbar, weil sich die Frage der Günstigkeit für den Arbeitnehmer nicht eindeutig beantworten lässt. Einer Anwendung der in Betracht kommenden Tarifregelungen je nach der Art des streitigen Anspruchs und des Zeitpunkts seiner Geltendmachung steht entgegen, dass die Reichweite der Bezugnahme und die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zum Gegenstand einer (Zwischen-)Feststellungsklage gemacht werden und die entsprechende Feststellung dann in Rechtskraft erwachsen könnte.

2. Eine dynamische Verweisung auf das jeweils gültige Tarifrecht ist nicht unklar, weil die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung geltenden, in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind. Eine solche Klausel verletzt daher das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht.

BAG – Urteil, 3 AZR 409/06 vom 17.06.2008

1. Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erstreckt sich auch auf Betriebsrentner.

2. Gewerkschaftsmitglieder, die Betriebsrentner sind, haben einen Anspruch darauf, an den sie betreffenden Entscheidungen tarifpolitisch ebenso mitzuwirken, wie Gewerkschaftsmitglieder, die noch aktive Arbeitnehmer sind.

BAG – Urteil, 6 AZR 368/07 vom 10.04.2008

Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.

BFH – Urteil, II R 62/07 vom 09.04.2008

1. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt ab 1. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, dass anhand von Bauart und Einrichtung des Kfz zu beurteilen ist, ob ein PKW oder ein LKW vorliegt. Soweit danach § 2 Abs. 2a KraftStG die Rechtslage lediglich rückwirkend klarstellt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.

2. Ergibt sich in Folge der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO eine Änderung der Bemessungsgrundlage, ist die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG neu festzusetzen.

BAG – Urteil, 1 AZR 1004/06 vom 19.02.2008

Die mit Stichtagsregelungen in Sozialplänen verbundene Gruppenbildung darf nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. An Stichtage anknüpfende Differenzierungen bei Grund und Höhe von Abfindungsansprüchen müssen nach dem Zweck eines Sozialplans sachlich gerechtfertigt sein. Dieser besteht darin, die durch eine Betriebsänderung den Arbeitnehmern drohenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1020/06 vom 13.12.2007

Die Bestimmung des § 107a ThürHG, mit der zum WS 2004/2005 in Thüringen Langzeitstudiengebühren eingeführt wurden, ist verfassungsgemäß. Dies gilt auch, soweit zur Berechnung der gebührenfreien Zeit an Studienzeiten, die vor Einführung von Langzeitstudiengebühren absolviert wurden, angeknüpft wird. Dem steht nicht entgegen, dass § 107 Abs. 1 ThürHG eine Aussage zur Gebührenfreiheit des Studiums trifft. Diese Bestimmung kann der Einführung von Langzeitstudiengebühren für die Zukunft nicht entgegen gehalten werden.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1109/07 vom 15.11.2007

1. Die Erhebung von Langzeitstudiengebühren nach dem Hessischen Studienguthabengesetz ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen die bundesstaatliche Finanzverfassung, die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die zeitlich begrenzte "Unterrichtsgeldfreiheit" gemäß Art. 59 HV.

2. Die unechte Rückwirkung des Studienguthabengesetzes durch die Anknüpfung der Gebührenpflicht an bei seinem Inkrafttreten absolvierte Studienzeiten ist auch im Hinblick auf eine Gesamtbetrachtung der Bonus-, Übergangs- und Härtefallregelungen nicht rechtsstaatswidrig.

3. Ein grundständiges Promotionsstudium ist nicht von der Gebührenpflicht nach § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StuGuG ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung ist Promotionsstudierenden vorbehalten, die bereits über ein ersten berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.

4. Eine Billigkeitsentscheidung der Hochschule wegen einer unbilligen Härte durch die Gebührenerhebung bedarf gemäß § 6 Abs. 3 HImmaVO eines besonderen und hinreichend begründeten Antrags.

5. Das Nichtvorliegen eines Regelbeispiels gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 HImmaVO schließt auch für seinen Regelungsbereich eine Einzelfallentscheidung nach dem allgemeinen Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 1 HImmaVO nicht aus; die Regelbeispiele bieten aber eine Auslegungshilfe dahin, dass eine vergleichbar belastende Situation vorliegen muss.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10364/07.OVG vom 27.08.2007

Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Jahre 2001 bis 2003 zu erhöhen.

BAG – Urteil, 3 AZR 102/06 vom 21.08.2007

Die Tarifvertragsparteien dürfen in die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erdiente Ausgangsrente in der Regel nicht eingreifen, soweit nicht bereits vor Entstehung des Anspruchs besondere Anhaltspunkte für verschlechternde Eingriffe der Tarifvertragsparteien bestehen.

BAG – Urteil, 3 AZR 373/06 vom 31.07.2007

Mit der Abschaffung des bis zum 31. Dezember 1998 im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Sicherungsfalls der Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage ist auch die arbeitsrechtliche Möglichkeit entfallen, eine Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage zu widerrufen. Grundsätze des Vertrauensschutzes stehen nicht entgegen.

BFH – Urteil, II R 39/05 vom 27.06.2007

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

BAG – Urteil, 1 AZR 340/06 vom 19.06.2007

1. Ein Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG in der gesetzlichen Höhe des §1a Abs. 2 KSchG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer informatorisch einen niedrigeren Abfindungsbetrag genannt hat.

2. Kollektivrechtliche Regelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung können die Anrechenbarkeit von Leistungen nach § 1a KSchG vorsehen.

BFH – Urteil, I R 16/06 vom 24.04.2007

1. Wird eine Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung unter (auf das sog. Tauschgutachten des BFH gestützter) Fortführung des Buchwerts gegen die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft getauscht, ist für die Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Beteiligung im Rahmen des steuerlichen Wertaufholungsgebots auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung und nicht auf den fortgeführten Buchwert abzustellen.

2. Das Wertaufholungsgebot ist auch insoweit verfassungsgemäß, als es vor dem Zeitraum seines Inkrafttretens eingetretene Teilwertsteigerungen erfasst.

BFH – Beschluss, IV R 4/06 vom 19.04.2007

1. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Personengesellschaft aus, so ist der für den letzten Stichtag vor dem Ausscheiden des Mitunternehmers festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust der Gesellschaft um den anteilig auf ihn entfallenden Verlustanteil zu kürzen. Dieser Anteil ist für Erhebungszeiträume vor 2007 nicht nur anhand des Gewinnverteilungsschlüssels, sondern unter Einbeziehung der in den Jahren des Bestehens der Mitunternehmerschaft angefallenen Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben zu berechnen (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Januar 2006 VIII R 96/04, BFHE 213, 12).

2. Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 10a Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG i.d.F. des JStG 2007 mit dem GG insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah.

BAG – Urteil, 3 AZR 734/05 vom 27.02.2007

1. Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erstreckt sich auch auf Betriebsrentner.

2. Tarifliche Eingriffe in laufende Betriebsrenten für die Zukunft sind zulässig, soweit die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt sind. In die zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldete Ausgangsrente darf in der Regel nicht eingegriffen werden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 14 ZB 06.2351 vom 11.01.2007

Zur echten und unechten Rückwirkung des § 11 Abs. 3 Satz 4 SVG i. d. F. des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes vom 4. Mai 2005 (BGBl I S. 1234) bezüglich der Herabsetzung des Bemessungssatzes für die Gewährung von Dienstzeitversorgung (Übergangsgebührnisse) der Soldaten

BFH – Urteil, III R 27/03 vom 14.12.2006

Die durch Art. 1 InvZulÄndG vom 20. Dezember 2000 eingeführte Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG, dass Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und auf nachträgliche Herstellungsarbeiten entfallende Anschaffungskosten i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 nur zu gewähren ist, wenn der Anspruchsberechtigte und im Veräußerungsfall der Erwerber für die Herstellungsarbeiten keine erhöhten Absetzungen in Anspruch nimmt, gilt nicht für Investitionen, die der Investor bereits vor der endgültigen Beschlussfassung des InvZulÄndG begonnen hat.

BAG – Urteil, 3 AZR 476/05 vom 12.12.2006

Beim verbilligten Strombezug der Betriebsrentner handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Beihilfen im Krankheitsfall zählen jedoch nicht zur betrieblichen Altersversorgung.

BFH – Urteil, I R 69/05 vom 08.11.2006

§ 37 Abs. 2a KStG 2002 i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003 (BGBl I 2003, 660, BStBl I 2003, 321), der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt ("Körperschaftsteuer-Moratorium"), ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BFH – Urteil, I R 70/05 vom 08.11.2006

§ 37 Abs. 2a KStG 2002 i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003 (BGBl I 2003, 660, BStBl I 2003, 321), der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt ("Körperschaftsteuer-Moratorium"), ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BAG – Urteil, 3 AZR 255/05 vom 27.06.2006

1. Verweise in Formulararbeitsverträgen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind im Regelfall dynamisch auszulegen. Sie verweisen dann - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen - auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen.

2. Soweit danach auf Tarifverträge verwiesen wird, ist auch dies rechtlich unbedenklich. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese geeignet sind, für die Belegschaft eine repräsentative Regelung herbeizuführen.

3. Nach § 70 LPVG NW und nach § 72 Abs. 4 Eingangssatz LPVG NW gilt der Vorrang des Tarifvertrages vor Dienstvereinbarungen. In sich abschließende tarifliche Regelungen über die betriebliche Altersversorgung verdrängen Dienstvereinbarungen, die den gleichen Regelungsgegenstand haben.

4. Tarifverträge, die in laufende Betriebsrenten eingreifen, sind an die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 2445/05 vom 22.06.2006

Die Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren für Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Studienguthabengesetzes schon an einer Hochschule des Landes immatrikuliert waren und bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss verfügen ("Zweitstudiengebühr"), verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Rückwirkungsverbot.

BAG – Urteil, 7 AZR 234/05 vom 21.06.2006

Die zeitliche Rückerstreckung der §§ 57a ff. HRG durch das Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich vom 27. Dezember 2004 (HdaVÄndG) auf die in der Zeit zwischen dem 23. Februar 2002 bis 27. Juli 2004 abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen ist verfassungsgemäß.

BFH – Urteil, IV R 48/03 vom 01.06.2006

Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 sind --jedenfalls für die dem Veranlagungszeitraum 1999 zugrunde liegenden Wirtschaftsjahre 1998/99 und 1999/2000-- auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. Januar 1999 geendet haben, zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 47/03, BFHE 211, 227, BStBl II 2006, 504; gegen BMF-Schreiben vom 22. Mai 2000 IV C 2 -S 2144- 60/00, BStBl I 2000, 588 Tz. 36).

BFH – Urteil, IX R 82/98 vom 10.05.2006

Eine Konzerntochtergesellschaft ist nach der bis einschließlich 2003 geltenden Gesetzeslage nicht verpflichtet, für den verbilligten Wareneinkauf ihrer Arbeitnehmer in einem von einer Schwestergesellschaft betriebenen Belegschafts-Verkaufsladen Lohnsteuer einzubehalten.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10211/06.OVG vom 25.04.2006

Die Antragsfiktion des § 14 a Abs. 2 Satz 3 AsylVfG gilt auch für Kinder, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Bestimmung ins Bundesgebiet eingereist sind oder hier geboren wurden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11274/05.OVG vom 21.03.2006

1. Die Einführung einer Studiengebührenpflicht für so genannte Langzeitstudierende ist rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass die Studiengebührenpflicht nach § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung auch auf solche Studierende Anwendung findet, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Regelungen begonnen haben.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 11 N 17.06 vom 15.03.2006

Ob nachträglich eingetretene Tatsachen im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 zur Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis "hätten führen müssen", ist auch dann nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf zu beurteilen, wenn die zur Unzuverlässigkeit führenden Tatsachen (hier Strafbefehl wegen Umweltstraftat) bereits vor in Kraft treten der Neuregelung des Waffengesetzes (1.4.2003) entstanden sind (Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 19. August 2004 - 1 S 976/04 - ).

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