JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unechte
| Rechtsgebiete: | BBesG, BeamtVG, DNeuG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Beamter, Erhöhung, vorübergehende, Ruhegehaltssatz, Rückwirkung, echte, Rückwirkung, unechte, Versorgung |
| Stichwort: | unechte |
| Leitsatz: | 1. § 14a Abs. 1 BeamtVG wurde durch Art. 4 Nr. 11 lit. a), aa) DNeuG dahingehend neu gefasst, dass nicht mehr der nach "den sonstigen Vorschriften berechnete Ruhegehaltssatz", sondern nur noch der nach "§ 14 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4" berechnete Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöht wird. Eine Erhöhung des nach dem hiernach in § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht mehr aufgeführten § 14 Abs. 4 BeamtVG berechneten Ruhegehaltssatzes scheidet nunmehr unzweifelhaft aus. 2. Aufgrund der Neufassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, veröffentlicht bei juris). 3. Soweit durch Art. 17 Abs. 1 DNeuG Art. 4 Nr. 11 lit. a), aa) DNeuG (§ 14a Abs. 1 BeamtVG n. F.) rückwirkend mit Wirkung vom 24. Juni 2005 in Kraft gesetzt wurde, liegt darin kein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende und aus dem Vertrauensgrundsatz entwickelte Rückwirkungsverbot. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 28/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Beitragssatzung, Erschließungsbeitrag, Herstellung, endgültige, Merkmalsregelung, Rückanknüpfung, tatbestandliche, Rückwirkung, echte, Rückwirkung, unechte |
| Stichwort: | unechte |
| Leitsatz: | 1. Wird durch die Änderung der in der Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung iSd § 132 Nr. 4 BauGB für die Zukunft die endgültige Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB bewirkt, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung. 2. Eine solche unechte Rückwirkung ist im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich zulässig. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 172/07 | |
| Rechtsgebiete: | KiStRG, KiStVO |
| Schlagworte: | besonderes Kirchgeld, dispositionsbestimmter Rückwirkungsbegriff, Ehe, glaubensverschiedene, Kirchensteuer, Rückanknüpfung, tatbestandliche, Rückwirkung, Rückwirkung, unechte, tatbestandliche Rückanknüpfung |
| Stichwort: | unechte |
| Leitsatz: | Die Einführung eines besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedenen Ehegatten durch einen erst während des Veranlagungszeitraums wirksam werdenden Landeskirchensteuerbeschluss ist nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben einer unechten Rückwirkung bzw. tatbestandlichen Rückanknüpfung zu beurteilen. Eine Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Rückwirkung anhand eines "dispositionsbestimmten Rückwirkungsbegriffs" ist demgegenüber nicht vorzunehmen, weil die glaubensbezogene Entscheidung, Mitglied einer Kirche zu sein, keine (wirtschaftliche) Disposition darstellt (wie BFH, Urt. v. 21.12.2005 - I R 44/05 -, u. v. 19.10.2005 - I R 76/04 -, jew. zit. nach juris). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 583/04 | |
| Rechtsgebiete: | BJagdG, GG, LJagdG, NJagdG |
| Schlagworte: | Abrundung, Angliederung, Angliederungsverfügung, Jagdbezirk, Jagdbezirksfreie Flächen, Jagdpachtvertrag, Pächterschutz, Rückwirkung, Rückwirkung, unechte, Sofortvollzug, Sofortvollzug, Begründung, Sofortvollzug: Begründungserfordernis, Vertrauensschutz, Vollziehungsanordnung |
| Stichwort: | unechte |
| Leitsatz: | Wird eine jagdbezirksfreie Fläche nach § 5 BJagdG einem verpachteten Jagdbezirk angegliedert, so ist dazu in Niedersachsen die Zustimmung des Jagdpächters nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Jagdpachtvertrag vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes im April 2001 geschlossen worden ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 116/06 | |
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