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und deutsche Sprache.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 44.99 vom 19.10.2000

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur, Sprache als bestätigendes Merkmal, Vermittlung bestätigender Merkmale, deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum, deutsches Volkstum, deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal, Volkstum, deutsches - und deutsche Sprache.
Stichwort:und deutsche Sprache.
Leitsatz:Leitsätze:

1. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG setzt auch dann, wenn nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Variante 3 BVFG ein Bekenntnis nicht erforderlich ist, voraus, dass die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben.

2. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG verlangt bezogen auf das bestätigende Merkmal Sprache, dass sie von den Eltern, einem Elternteil oder anderen Verwandten grundsätzlich vom Säuglingsalter an bis zur Selbständigkeit vermittelt worden ist.

3. Sprache als bestätigendes Merkmal im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG muss nicht vorrangig vor anderen Sprachen vermittelt worden sein. Es ist ausreichend, wenn das Kind im Elternhaus die deutsche Sprache und die Landessprache erlernt und gesprochen hat, also mehrsprachig aufgewachsen ist.

4. Die Kenntnis oder Unkenntnis deutscher Sprache zur Zeit der Aus- bzw. Einreise ist zwar kein Tatbestandsmerkmal, ihr kommt aber als Indiz für oder gegen eine frühere Vermittlung deutscher Sprache Bedeutung zu.

Urteil des 5. Senats vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 -

I. VG Würzburg vom 19.02.1998 - Az.: VG W 8 K 97.1391 -
II. VGH München vom 12.10.1998 - Az.: VGH 24 B 98.972 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 44.99



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 37.99 vom 19.10.2000

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur, Sprache als bestätigendes Merkmal, Vermittlung bestätigender Merkmale, deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum, deutsches Volkstum, deutsche Sprache als bestätigendes Merkmal, Volkstum, deutsches - und deutsche Sprache.
Stichwort:und deutsche Sprache.
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (wie Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - <zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt>).

2. Ein erlebtes Verfolgungsschicksal stellt kein unbenanntes Bestätigungsmerkmal i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG dar.

3. Wessen Nationalität aufgrund der deutschen Herkunft beider Eltern nach sowjetischem Passrecht von Amts wegen im Pass als "Deutsch" eingetragen ist, unterfällt der 3. Alternative des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG.

Urteil des 5. Senats vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 37.99 -

I. VG Würzburg vom 19.06.1997 - Az.: VG W 8 K 96.1477 -
II. VGH München vom 09.12.1998 - Az.: VGH 24 B 97.2289 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 37.99


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