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Unbilligkeit

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 36/07 vom 18.06.2009

1. Maßgebend für die gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen sind - abweichend von dem Grundsatz, dass für Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts maßgebend ist - die tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben.

2. Eine Erlassunwürdigkeit des Abgabepflichtigen ist nur dann anzunehmen, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.

3. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist.

4. Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Abgabeerhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Abgabepflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde. Ein persönlicher Billigkeitserlass setzt damit immer voraus, dass er sich auf die wirtschaftliche Situation des Abgabepflichtigen noch konkret auswirken kann.

BAG – Urteil, 4 AZR 801/07 vom 10.12.2008

Die durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau nach Maßgabe des einschlägigen Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes (ARRG) herbeigeführte Änderung von kirchlich-diakonischen Arbeitsbedingungen unterliegt lediglich der Kontrolle nach § 319 BGB auf grobe Unbilligkeit, weil die Kommission als "Dritter" iSv. § 317 Abs. 1 BGB anzusehen ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 528/07 vom 24.01.2008

Zur angemessenen Bemessung der Rahmengebühren.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 23 BV 07.761 vom 16.08.2007

1. Fliegende Bauten können nicht zu einem Herstellungsbeitrag mit der Geschossfläche - auch bei einer Geschossflächenmehrung - veranlagt werden, weil im Hinblick auf die nur vorübergehende Aufstellung solcher Anlagen ein besonderer bzw. erhöhter Vorteil (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 a KAG) bezüglich einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verneinen ist.

2. Maßstabskorrektur nach § 163 AO, wenn Gebäude - hier Lagerzelte - nur für einen überschaubaren Zeitraum errichtet wurden, ohne noch als fliegender Bau zu gelten.

BFH – Urteil, I R 23/06 vom 04.04.2007

1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.

2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.

BFH – Urteil, IX R 17/06 vom 29.03.2007

Das Ermessen hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist nicht wegen Verfassungswidrigkeit von § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG auf Null reduziert.

BSG – Urteil, B 9a VG 2/05 R vom 29.03.2007

Ein Anspruch auf Gewaltopferentschädigung ist nicht bereits dann wegen Unbilligkeit iS des § 2 Abs 1 OEG ausgeschlossen, wenn sich in dem tätlichen Angriff eines Häftlings gegen einen anderen eine "gefängniseigentümliche Gefahr des Strafvollzuges" verwirklicht hat (Aufgabe von BSGE 88, 103 = SozR 3-3800 § 1 Nr 19).

OLG-HAMM – Beschluss, (2) 4 Ausl. A 34/05 (220/06) vom 01.03.2007

Die Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts ist nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG nicht bindend, wenn sie unbillig ist. Das ist nach auch für das RVG dann der Fall, wenn die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr die als angemessen anzusehende Gebühr um mehr als 20 % übersteigt.

Zur angemessenen Bemessung der Verfahrensgebühr Nr. 6100 VV RVG.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 12 UF 54/06 vom 27.07.2006

Der Kürzung eines Versorgungsausgleichs nach langer Trennungszeit steht es nicht entgegen, dass die Ehelichkeit eines in der Trennungszeit geborenen Kindes zwar nicht mehr angefochten werden kann, das Kind aber unstreitig nicht von dem Ausgleichspflichtigen abstammt.

BSG – Urteil, B 9a VG 1/05 R vom 06.07.2006

Ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, kann zusammen mit anderen Umständen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 54/06 vom 21.06.2006

Eine geltend gemachte Vermögenslosigkeit rechtfertigt nicht den Erlass eines IHK-Mitgliedsbeitrags wegen "besonderer Härte.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 03.868 vom 07.12.2005

Die Landkreise dürfen den Finanzbedarf für eine Kreiseinrichtung nur dann nach Art. 20 FAG einzelnen kreisangehörigen Gemeinden durch eine Erhöhung der Umlagesätze (erhöhte oder gespaltene Kreisumlage) auferlegen, wenn diese Gemeinden im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises einen einrichtungs- und gemeindebezogenen Sondervorteil aus der Einrichtung ziehen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 65.05 vom 11.11.2005

1. Bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, ist der Verwalter nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kraft Gesetzes empfangsbevollmächtigt.

2. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005 S. 2061 ff.) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 236/04 vom 23.03.2005

1. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, muss der Umfang der Ungültigkeit aus der gerichtlichen Entscheidung eindeutig zu erkennen sein.

2. Eine Ungültigerklärung hinsichtlich einzelner Abrechnungsposten setzt die Feststellung voraus, dass der zu Grunde liegenden Abrechnungsfehler keine Auswirkung auf andere Rechnungspositionen hat.

3. Zur Auslegung von Teilungserklärungen bei Vorhandensein ungeeichter Zähleinrichtungen.

BFH – Urteil, II R 20/03 vom 20.01.2005

Erlangt aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter der begünstigte Dritte einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden, ist der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt. Erwerbsgegenstand ist in einem solchen Fall die --als Folge des Abschlusses des Vertrages zu Gunsten Dritter entstandene-- Forderung des Dritten gegen den Verpflichteten. Die Steuer entsteht mit der Begründung des Forderungsrechts des Dritten.

BFH – Urteil, IX R 50/03 vom 11.01.2005

Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem 1. Juli 1994 zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, so kann er diese Ausgabe im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO 1977 beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab 1. Juli 1994 von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 111/03 vom 08.12.2004

1. Eigentümer von Grundstücken in einem Teil einer Gemeinde, der in diese nach dem 1.1.1935 eingegliedert wurde und für den nach § 41 Satz 1 GrStG in Verbindung mit § 29 GrStDV 1937 eine höhere Steuermesszahl als für die bereits bis zum 1.1.1935 zu der Gemeinde gehörenden Teile zugrunde gelegt wird, haben einen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer in Höhe des sich infolge der Anwendung der höheren Steuermesszahl ergebenden Differenzbetrags (wie BVerwGE 8, 334, für die in den alten Ländern bis 1973 geltende Rechtslage).

2. Setzt der Gesetzgeber ein Regelungswerk, das bereits in einem vergangenen Zeitraum gültig war, unverändert wieder in Kraft, sind prinzipiell auch die zu den betreffenden Normen ergangenen grundlegenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen beachtlich.

3. Die Vorschriften der §§ 29 und 30 GrStDV 1937 folgen dem Grundsatz der zeitnahen Aktualisierung der Gemeindegrößenverhältnisse mit der Folge zeitnaher Vereinheitlichung der Steuermesszahlen innerhalb einer Gemeinde.

4. Der mit § 29 GrStDV 1937 verfolgte Zweck der Abmilderung von Belastungserhöhungen für Grundstücke in größeren Gemeinden aufgrund der Grundsteuerreform von 1936 tritt jedenfalls seit 1991 hinter den Grundsatz der steuerrechtlichen Binnengerechtigkeit innerhalb einer Gemeinde zurück.

5. Die Steuererlasskompetenz folgt grundsätzlich der Steuerertragskompetenz.

BFH – Urteil, II R 3/02 vom 07.07.2004

1. Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar.

2. Die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22. September 1990 erfolgt ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 238/04 vom 08.06.2004

1. Eine Beitragsschuld kann auch bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage des Abgabenschuldners erlassen werden.

2. Die den Erlass rechtfertigende Notlage muss aber auf Dauer bestehen; anderenfalls kommt nur eine Stundung in Betracht.

BGH – Urteil, III ZR 163/03 vom 22.04.2004

Das bestandsgeschützte Recht zur Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken ist nicht an die Baulichkeit, sondern an die Nutzer gebunden, die aus dem am 1. April 1983 (§ 22 BKleingG) bestehenden Pachtvertrag berechtigt sind.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 28/04 vom 10.03.2004

1. Ein Beschluss über eine Abrechnung kann nicht deshalb angefochten werden, weil Hobbyräume zu Wohnzwecken genutzt werden und dieser Umstand bei einer der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Kostenverteilung nicht berücksichtigt wird.

2. Ein Beschluss über die Ermächtigung des Verwalters zum Vorgehen gegen eine zweckbestimmungswidrige Nutzung kann nicht deshalb angefochten werden, weil der Beschlussantrag vom Verwalter vorgelegt wurde und dieser sich in einem Interessenkonflikt befindet.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 229/03 vom 22.01.2004

1. Einem als Praxis beschriebenen Teileigentum widerspricht dessen Nutzung als Gaststätte.

2. Ist ein Teileigentum längerfristig zweckbestimmungswidrig zum Betrieb einer Gaststätte verpachtet, stellt es ohne Hinzutreten besonderer Umstände keinen Verwirkungsgrund dar, wenn der Berechtigte seinen Unterlassungsanspruch erst mit Ablauf des Nutzungsverhältnisses, jedoch noch vor der Begründung eines erneuten gleichartigen Nutzungsverhältnisses anmeldet.

3. Zum Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung.

BAG – Urteil, 9 AZR 393/03 vom 20.01.2004

1. Die Betriebsparteien dürfen zur verbindlichen Beurteilung eingereichter Verbesserungsvorschläge paritätische Kommissionen einrichten. Die mit Mehrheit getroffenen tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen dieser Kommissionen sind nur beschränkt gerichtlich überprüfbar: Inhaltlich ist zu überprüfen, ob das Ergebnis offenbar unrichtig ist. Verfahrensmäßig ist zu überprüfen, ob die Feststellungen grob unbillig zustande gekommen sind oder ob Verstöße gegen die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung das Ergebnis beeinflusst haben können.

2. Verfahrensmäßig grob unbillig und daher unverbindlich ist eine Entscheidung auch dann, wenn sie nur lückenhaft begründet ist. Das ist sie, wenn selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang nicht überprüfen kann oder nicht nachvollziehbar ist, welche Tatsachenfeststellungen die Kommission getroffen hat.

3. Verfahrensverstöße führen dazu, dass gerichtlich in vollem Umfange zu prüfen ist, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung für seinen Verbesserungsvorschlag hat oder nicht. Eine Zurückverweisung an die paritätische Kommission kommt regelmäßig nicht in Betracht.

BGH – Beschluss, III ZB 11/03 vom 23.10.2003

Der Gegner einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, kann von ihm verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei festsetzen lassen, wenn und soweit diese in einem Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat. § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anwendbar.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 35/03 vom 30.05.2003

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels hat, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Kostenverteilung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 107/02 vom 21.02.2003

1. Die Feststellung, ob neben dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vorzubehalten ist, ist als Annex zum Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich entsprechend § 1587 e Abs. 4 BGB unabhängig vom Tod des Verpflichteten zu treffen.

2. Hat der Berechtigte während des Zusammenlebens der Eheleute mit seinem Einkommen nicht zum Unterhalt der Familie beigetragen, ist die Durchführung des Versorgungsausgleiches nur dann unbillig, wenn der Berechtigte seine Einkünfte gegen den Willen seines Ehegatten anderweitig verwendet hat.

BAG – Urteil, 4 AZR 11/02 vom 19.02.2003

1. Eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Arbeitsrechtsregelungen für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland in deren "jeweils geltenden Fassung" enthält zwingend die Verweisung auf das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG).

2. Mit dieser Vereinbarung ist auch eine vom Normgeber der Arbeitsrechtsregelung nach Maßgabe des ARRG beschlossene detaillierte einrichtungsspezifische Regelung in Bezug genommen, deren Wirksamkeit nach dem Willen des Normgebers ihre Übernahme durch eine für die Einrichtung abzuschließende Dienstvereinbarung voraussetzt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 98.620 vom 16.01.2003

Das Verrechnungsverbot des § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG gilt nur bei Überschreitungen gemäß § 4 Abs. 1 AbwAG festgelegter Überwachungswerte, nicht auch bei Überschreitungen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG erklärter Überwachungswerte.

BAG – Urteil, 9 AZR 457/01 vom 03.12.2002

1. Der Freistaat Sachsen war nach der Ursprungsfassung des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit berechtigt, Altersteilzeitwünschen von Grundschullehrern, die zwar das 55. aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hatten, ohne weiteres abzulehnen.

2. Hat der - auch öffentliche - Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB zu treffen, ist diese Entscheidung in vollem Umfange auf ihre Billigkeit gerichtlich überprüfbar. Stellt das Gericht fest, daß sie unbillig ist, hat es eine eigene Sachentscheidung zu treffen.

BFH – Beschluss, V B 73/01 vom 25.04.2002

1. Eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer ist nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517).

2. Der Gesichtspunkt der Erlassunwürdigkeit des Steuerpflichtigen spielt insoweit keine Rolle. Er kann nur bei der Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen Bedeutung haben.

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