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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 456/07 vom 18.10.2007

Rechtsgebiete:NHG, VwGO
Schlagworte:Erlass, Gremientätigkeit, Härte, unbillige, Hochschulgremien, Interessenabwägung, Langzeitstudiengebühren, Studienguthaben, Übergangsregelung, Vertrauensschutz
Stichwort:unbillige
Leitsatz:Zur Frage, ob Vertrauensschutzgesichtspunkte wegen der Tätigkeit eines zu Langzeitstudiengebühren herangezogenen Studierenden in Hochschulgremien die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage rechtfertigen (hier: verneint).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 456/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 224/05 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:LSA-AG-TierSG, TierSG, VwGO
Schlagworte:Anscheinsbeweis, Beihilfe, Härte, unbillige, Klagerücknahme, Tierseuche
Stichwort:unbillige
Leitsatz:1. Teilweise Klagerücknahme bei Umstellung von einem Verpflichtungs- zu einem Neubescheidungsantrag.

2. Für die Beurteilung der Entschädigungs- und Beihilfeansprüche für Tierverluste ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Tierverlustes maßgeblich.

3. Bei der Verpflichtungsklage geht es zu Lasten des Klägers, wenn sich das Gericht vom Vorliegen der den geltend gemachten Anspruch begründenden Tatsachen nicht überzeugen kann.

4. Zum Anscheinsbeweis bei einer Tierseuche.

5. Zum Begriff der "unbilligen Härte" im Tierseuchenrecht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 224/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 419/07 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:NHG
Schlagworte:Auskunft, Billigkeitsgründe, persönliche, Billigkeitsgründe, sachliche, Ermessen, Härte, unbillige, Langzeitstudiengebühren, Rechtsbegriff, unbestimmter, Vertrauensschutz
Stichwort:unbillige
Leitsatz:Der Begriff der "unbilligen Härte" in § 14 Abs. 2 NHG ist als unbestimmter Rechtsbegriff sowohl der Tatbestandsseite der Norm als auch als Ermessenskriterium der Rechtsfolgenseite der Norm zuzuordnen.

Der Begriff der unbilligen Härte umfasst sowohl persönliche als auch sachliche Billigkeitsgründe.

Für die Frage einer "unbilligen Härte" aus persönlichen, finanziellen Gründen ist es im Allgemeinen unerheblich, worauf die finanzielle Leistungsunfähigkeit beruht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 419/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 46/07 vom 21.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Vollziehung, Härte, Härte, unbillige, Krankheit, Erkrankung, Nachteile, gesundheitliche
Stichwort:unbillige
Leitsatz:Es kann offen bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung unter dem Gesichtspunkt einer "unbilligen Härte" nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Betracht kommt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen und wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind.

Selbst wenn man trotz fehlender Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides als "unbillige Härte" auch gesundheitliche Nachteile anerkennen würde, wäre entscheidend darauf abzustellen, ob die sofortige Vollziehung bzw. Zahlung der geforderten Abgabe eine wesentliche Ursache für die gesundheitlichen Nachteile darstellen würde, d.h. die Erkrankung gerade durch den Sofortvollzug des Abgabenbescheides (mit) verursacht oder verschlimmert würde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 46/07


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