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Unbestimmter Rechtsbegriff

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 879/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:MTV Nr. 13, BGB, KSchG
Schlagworte:Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung, Ausnahmeregelung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Stichwort:Unbestimmter Rechtsbegriff
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 879/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11324/08.OVG vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:LadöffnG
Schlagworte:Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld
Stichwort:Unbestimmter Rechtsbegriff
Leitsatz:An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen).

Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG

BAG – Urteil, 2 AZR 418/07 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Namensliste, "grobe Fehlerhaftigkeit"
Stichwort:Unbestimmter Rechtsbegriff
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 418/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10142/08.OVG vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:AltZertG, EStG, SGB II, SGB VIII, VVG, ZPO
Schlagworte:Altersgrenze, Altersrente, Alterssicherung, Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgevertrag, angemessen, angemessene Alterssicherung, Angemessenheit, Aufwendung, Dauerleistung, Einkommen, Eintritt, Eintritt in den Ruhestand, Erstattung, fällig, Fälligkeit, gesetzlich, Jugendhilfe, Kapital, kapitalbildend, Kapitallebensversicherung, Lebensjahr, lebenslang, Lebensversicherung, monatlich, privat, Regelaltersrente, Rente, rentengleich, Rentenversicherung, Riesterrente, Ruhestand, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinbarung, Vermögen, Vermögensbildung, Versicherungssumme, Vertrag, vertraglich, verwertbar, verwerten, Verwertung, Verwertungsausschluss, Vollendung, zertifiziert, Zweck, Zweckbindung
Stichwort:Unbestimmter Rechtsbegriff
Leitsatz:1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist.

2) Vom Eintritt in den Ruhestand kann bei Frauen wie Männern frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgegangen werden, sofern nicht im konkreten Einzelfall kraft Gesetzes, tarifvertraglich oder aufgrund objektiver persönlicher Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10142/08.OVG


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