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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUunbesetzte Reinigungsklasse 

unbesetzte Reinigungsklasse

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 A 1.07 vom 01.07.2008

1. Es stellt grundsätzlich keinen Mangel der Ausfertigung einer Satzung dar, wenn die Unterschrift des Bürgermeisters nur den Text der beschlossenen Satzung abdeckt, nicht aber eine Anlage, die nach dem Text der Satzung deren Bestandteil ist (Fortführung von OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 29. Juli 2002- 2 B 139/02 -).

2. Abweichungen des Textes der Satzungsausfertigung von dem Satzungsbeschluss begründen jedenfalls dann einen Ausfertigungsmangel, wenn die Frage, ob die Abweichung den vom Beschlussorgan gewollten Regelungsgehalt der Satzung verändert, nicht eindeutig verneint werden kann (hier lediglich redaktionelle Änderung, die den Willen des Satzungsgebers nicht verfälscht).

3. Die Gemeinde hat bei der Konkretisierung der Reinigungspflicht nach den örtlichen Erfordernissen einen weiten Gestaltungsspielraum, der es einschließt, auch versuchsweise mit einer geringeren Reinigungshäufigkeit auszukommen, als sie bisher für erforderlich gehalten wurde.

4. Mit der Rüge, unter der zur Überprüfung gestellten Straßenreinigungssatzung sei die Gebührenbelastung unproportional gestiegen, kann der Vorwurf einer willkürlichen Bildung der Reinigungsklassen und Zuordnung der öffentlichen Straßen zu diesen Reinigungsklassen nicht schlüssig begründet werden.

5. Werden einer Reinigungsklasse keine Straßen zugeordnet, ist deswegen die Bildung der Reinigungsklassen nicht ohne weiteres fehlerhaft.

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