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unbeplanter Innenbereich

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 A 882/08 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, EGV, ROG, Seveso-II-Richtlinie, VwGO, 12. BImSchV
Schlagworte:Bauvorbescheid, Begrenzung von Störfallauswirkungen, Dennoch-Störfall, Drittwiderspruch, Europäische Richtlinie, Gemengelage, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Heranrücken, Leitfaden, öffentlich genutztes Gebäude, Optimierungsgebot, raumbedeutsame Maßnahme, Richtlinienkonform Auslegung, Rücksichtnahmegebot, Seveso-II-Richtlinie, Sicherheitsabstand, Störfallbetrieb, Störfall-Kommission, Störfall-Verordnung, Trennungsgrundsatz, Umsetzung, unbeplanter Innenbereich, unmittelbare Wirkung, Untätigkeitsklage
Stichwort:unbeplanter Innenbereich
Leitsatz:1) Entscheidet die Widerspruchsbehörde nicht über den gegen einen positiven Bauvorbescheid eingelegten Nachbarwiderspruch, so kann der durch den Bauvorbescheid Begünstigte Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Widerspruchs erheben.

2) Zu der Frage, ob ein Gartencenter mit Freiverkaufsflächen in der Nachbarschaft eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs sich im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt und das Gebot der Rücksichtnahme wahrt.

3) Zu der Frage, ob die Pflicht eines unter die Störfall-Verordnung fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 Störfall-Verordnung), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands umfasst.

4) Ein im Einwirkungsbereich eines Störfallbetriebes geplantes Bauvorhaben verletzt nicht das Gebot der Rücksichtnahme, wenn der Betrieb durch die heranrückende schutzwürdige Bebauung nicht mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen rechnen muss.

5) § 50 BImSchG findet bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens gemäß § 34 BauGB keine Anwendung. Eine unmittelbare Anwendung von Art. 12 Seveso-II-Richtlinie scheidet ebenfalls aus.

6) Das Vorliegen der Gefahr eines sog. Dennoch-Störfalles begründet nicht die Annahme, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BauGB nicht gewahrt sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 A 882/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 68.06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, KAG
Schlagworte:Beschwerde, Abgabenbescheid, Vollziehung, Anschlussbeitrag, Schmutzwasserentsorgung, Altanschluss, Grundstücksbegriff, durchlaufendes Grundstück, wirtschaftliche Einheit, Verjährung, Vertrauensschutz, Bestimmtheit Maßstabsregelung, unbeplanter Innenbereich, Zahl der zulässigen Vollgeschosse, Außenbereich, Veranlagung im Außenbereich, Vorteilslage, Baulandqualität
Stichwort:unbeplanter Innenbereich
Leitsatz:Zur Beurteilung sog. durchlaufender Grundstücke nach dem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff bei der Veranlagung zu Anschlussbeiträgen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 68.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 1.06 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Erschließungsvorteil, Tiefenbegrenzung, unbeplanter Innenbereich, bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit, übergroßes Grundstück, durchlaufendes Grundstück, übergreifende Nutzung, Spiegelbild-Kriterium
Stichwort:unbeplanter Innenbereich
Leitsatz:Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Begrenzung der Erschließungswirkung bei durchlaufenden Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 und vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91) können auch im Falle einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung Anwendung finden. Das gilt namentlich bei einer Satzungsregelung, nach der bei einer übergreifenden Grundstücksnutzung auch die weitere - jenseits der regelmäßigen Tiefengrenze gelegene - Grundstücksfläche bis zur hinteren Grenze dieser Nutzung bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist (zugleich Bekräftigung des Urteils des Senats vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 1.06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 03.2608 vom 05.12.2005

Rechtsgebiete:BayBO, BauGB
Schlagworte:Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, unbeplanter Innenbereich, Eigenart der näheren Umgebung.
Stichwort:unbeplanter Innenbereich
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 03.2608


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