Eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kann einem algerischen Arbeitnehmer wegen des Diskriminierungsverbots in Art. 67 des Europa-Mittelmeer-Abkommens / Algerien ein Aufenthaltsrecht verschaffen, wenn das ihm zustehende ausländerrechtliche Aufenthaltsrecht befristet ist (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - C 97/05 -, Gattoussi);. Ob dies auch für solche Europa-Mittelmeer-Abkommen gilt, denen eine anderslautende "Gemeinsame Erklärung" beigefügt ist (verneinend BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241), bleibt offen.