( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnbeachtlichkeit des Fristablaufs bei schwerem Verstoß des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit 

Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei schwerem Verstoß des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 10 KR 1/05 R vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:SGB X, KVLG
Schlagworte:Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei schwerem Verstoß des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit
Stichwort:Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei schwerem Verstoß des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit
Leitsatz:Versäumt der erstattungsberechtigte Leistungsträger die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X, weil der erstattungspflichtige Leistungsträger schwer gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit verstoßen hat, so kann der Fristablauf unbeachtlich sein (Fortentwicklung von BSG vom 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R = BSGE 86, 78 = SozR 3-1300 § 111 Nr 8).
Volltext: BSG - Urteil, B 10 KR 1/05 R




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/unbeachtlichkeit-des-fristablaufs-bei-schwerem-verstoss-des-erstattungspflichtigen-leistungstraegers-gegen-seine-pflicht-zu-enger-zusammenarbeit

"Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei schwerem Verstoß des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN