1. Sozialleistungen können nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast versagt werden, wenn sich die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht feststellen lassen.
2. Zum Verhältnis der Versagung nach § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung zu einer Ablehnung wegen Unaufklärbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen.
3. Zur Zulässigkeit einer Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen im Wohngeldrecht.