JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unangemessene
| Rechtsgebiete: | ArbGG, SGB VIII, BGB, SGB IV, TzBfG |
| Schlagworte: | Leistungszulage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausschluss, Benachteiligung, unangemessene, Teilzeitbeschäftigung, Entreicherung, Aufwendungen, ersparte, Jobcenter, Bedarfsgemeinschaft |
| Stichwort: | unangemessene |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 204/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGBGB, BGB |
| Schlagworte: | Beamtendarlehen, Kündigung, Benachteiligung - unangemessene |
| Stichwort: | unangemessene |
| Leitsatz: | Die in einem Vertrag über ein sogenanntes Beamtendarlehen, das durch Verrechnung mit dem Ablaufwert einer gleichzeitig bei der Darlehensgeberin abgeschlossenen Lebensversicherung zurückgezahlt werden soll, enthaltene Klausel wonach das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt werden kann, wenn der pfändbare Teil der Bezüge des Darlehensnehmers zur Deckung der Monatsrate nicht mehr ausreicht, ist unwirksam, weil sie den Darlehensnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 U 67/04 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, StGB, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Aufenthaltsrecht, eigenes, Ehe, Ehegattennachzug, Kontingentflüchtling, Zuwanderer, jüdischer, Strafaussetzung : Bewährung, Ausweisung, Regelausweisung, Ausweisungsschutz, Zigarettenhandel, organisierter, Beihilfe, Schuld, Verfolgung, politische, Russland, Generalprävention, Spezialprävention, Straftat, schwerwiegende, Sozialprognose, Ausweisung : Wirkung, Härte, unangemessene, Strafurteil : Bindung |
| Stichwort: | unangemessene |
| Leitsatz: | 1. Die nachträgliche Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung (§ 57 StGB) ist im Rahmen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG der Strafaussetzung zur Bewährung nicht gleichzusetzen. 2. Offen bleibt, ob der erhöhte Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 Nr. 5 AuslG auch für die sog. "Kontingentflüchtlinge" gilt. 3. Ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, obliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Dabei sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung zu berücksichtigen. Die Ausnahme kann sich - insoweit auch ohne absolute Bindung an das Strafurteil - aus den besonderen Umständen der Strafbegehung ergeben. 4. Maßgeblich für die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten, der sein Aufent-haltsrecht von einem ausgewiesenen Ausländer ableitet, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung. Insoweit ist die Wirkung der Ausweisung trotz ihrer Anfechtbarkeit auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts mit einem Antrag auf Zulassung der Revision angefochten werden kann. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 222/01 | |
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