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Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 84/05 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Formularvertrag, Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung, Erstattung von Ausbildungskosten, Arbeitgeberkündigung
Stichwort:unangemessen
Leitsatz:Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 84/05



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 515/04 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatz, außerordentliche Kündigung, Verfrühungsschaden, Formulararbeitsvertrag, Vertragsstrafe, Benachteiligung, unangemessen, Klausel, überraschend, Überrumpelungseffekt, Übertölpelungseffekt
Stichwort:unangemessen
Leitsatz:1) Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes stellt bei einer einzuhaltenden Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Monatsende keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (mit BAG vom 2.3.2004 - 8 AZR 196/03).

2) Eine formularmäßig vereinbarte, im Vertragstext nicht besonders hervorgehobene Vertragsstrafenregelung ist jedenfalls dann keine Überraschungsklausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB n.F., wenn der gesamte Vertragstext ein einheitliches Schriftbild hat, keinerlei drucktechnische Hervorhebungen enthält, keine der im einzelnen durchnummerierten Vertragsregelungen mit einer Überschrift versehen ist und die Vertragsstrafe auch nicht versteckt bei einer anderen Thematik eingeordnet ist.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 515/04

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 245/04 vom 22.09.2004

Rechtsgebiete:ArbZG, BGB, EGBGB
Schlagworte:Verjährung, Verwirkung, verfallen, einseitige Ausschlussfrist, Nachtzuschlag, Nachtarbeitnehmer , Wechselschicht, Pauschalierungsabrede, Benachteiligung, unangemessen, Transparenzgebot, Formularvertrag, einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist, unangemessene Benachteiligung, Nachtarbeit, Zuschlag, Pauschalierung, Formularvertrag, unangemessene Benachteiligung
Stichwort:unangemessen
Leitsatz:1. Eine formularmäßige einseitige, nur für Arbeitnehmer geltende arbeitsvertragliche Ausschlussfrist verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB n. F.

2. Eine formularmäßig vereinbarte, pauschale, keine Begrenzung nach oben enthaltende und auch nicht annähernd den Umfang der einkalkulierten zuschlagspflichtigen Arbeitsleistung transparent machende, arbeitsvertragliche Pauschalierungsabrede, nach der im Bruttomonatsentgelt alle Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten sind , ist gem. § 307 BGB n.F. unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer infolge der dem Arbeitgeber eingeräumten unbegrenzten Möglichkeit eines nachhaltigen Eingriffes in das synallagmatische Verhältnis unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 245/04


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