JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unabweisbarer Grund
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | PKH-Beschwerde, Studienabbruch, unabweisbarer Grund |
| Stichwort: | unabweisbarer Grund |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 D 96/09 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Schutz der Ehe, Auslandsstudium, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund |
| Stichwort: | unabweisbarer Grund |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 431/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Studienabbruch, unabweisbarer Grund, POTS, CFS, orthoslatisches Intoleranzsyndrom, unverzüglich |
| Stichwort: | unabweisbarer Grund |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 99/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Andere Ausbildung, Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland berufsqualifizierenden Studienabschlusses als -, Ausbildungsförderung trotz berufsqualifizierenden Abschlusses im Herkunftsland, Ausland, Förderung einer anderen Ausbildung trotz Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses im -, Ehe mit einem Deutschen als wichtiger/unabweisbarer Grund für die Aufgabe einer durch berufsqualifizierenden Studienabschluss im Ausland erlangten Berufsperspektive, unabweisbarer Grund, Ehe mit einem Deutschen als - für einen Abbruch der ausländischen Berufsperspektive |
| Stichwort: | unabweisbarer Grund |
| Leitsatz: | 1. § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gilt nicht für im Ausland berufsqualifizierende Ausbildungsabschlüsse, die ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Eheschließung im Herkunftsland erworben haben (im Anschluss an Urteil vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200 ff.). 2. Die Aufnahme eines anderen Studienfaches in Deutschland nach berufsqualifizierendem Ausbildungsabschluss im Ausland ist förderungsrechtlich als andere Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG nach erfolgtem Abbruch zu bewerten. 3. Die in Deutschland geführte Ehe stellt - für sich allein genommen - förderungsrechtlich keinen unabweisbaren Grund im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG dar. Soweit die im Ausland abgeschlossene andere Ausbildung einer inländischen gleichwertig ist, ist daher eine Anrechnung von im Ausland verbrachten Studiensemestern gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorzunehmen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.07 | |
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