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unabweisbarer Grund

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 D 96/09 vom 14.08.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:PKH-Beschwerde, Studienabbruch, unabweisbarer Grund
Stichwort:unabweisbarer Grund
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 D 96/09



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 431/08 vom 14.07.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Schutz der Ehe, Auslandsstudium, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund
Stichwort:unabweisbarer Grund
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 431/08

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 A 99/08 vom 26.06.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Studienabbruch, unabweisbarer Grund, POTS, CFS, orthoslatisches Intoleranzsyndrom, unverzüglich
Stichwort:unabweisbarer Grund
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 99/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.07 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Andere Ausbildung, Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland berufsqualifizierenden Studienabschlusses als -, Ausbildungsförderung trotz berufsqualifizierenden Abschlusses im Herkunftsland, Ausland, Förderung einer anderen Ausbildung trotz Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses im -, Ehe mit einem Deutschen als wichtiger/unabweisbarer Grund für die Aufgabe einer durch berufsqualifizierenden Studienabschluss im Ausland erlangten Berufsperspektive, unabweisbarer Grund, Ehe mit einem Deutschen als - für einen Abbruch der ausländischen Berufsperspektive
Stichwort:unabweisbarer Grund
Leitsatz:1. § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gilt nicht für im Ausland berufsqualifizierende Ausbildungsabschlüsse, die ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Eheschließung im Herkunftsland erworben haben (im Anschluss an Urteil vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200 ff.).

2. Die Aufnahme eines anderen Studienfaches in Deutschland nach berufsqualifizierendem Ausbildungsabschluss im Ausland ist förderungsrechtlich als andere Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG nach erfolgtem Abbruch zu bewerten.

3. Die in Deutschland geführte Ehe stellt - für sich allein genommen - förderungsrechtlich keinen unabweisbaren Grund im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG dar. Soweit die im Ausland abgeschlossene andere Ausbildung einer inländischen gleichwertig ist, ist daher eine Anrechnung von im Ausland verbrachten Studiensemestern gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorzunehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.07


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