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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 24/08 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Umzugsvertrag, Verjährungsbeginn
Stichwort:Umzugsvertrag
Leitsatz:1. Ein Umzugsvertrag im Sinne von § 451 HGB liegt auch dann vor, wenn Möbel (wegen einer Wohnungsrenovierung) abgebaut und abtransportiert, sodann kurzfristig von dem Transportunternehmen eingelagert und schließlich wieder zurücktransportiert sowie in der gleichen Wohnung erneut aufgestellt werden.

2. Nach § 439 I, II 1 HGB beginnt die kurze Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Angesichts dieser unzweideutigen Regelung kann der Verjährungsbeginn bei notwendiger Beachtung des möglichen Wortsinns als Auslegungsgrenze nicht an die Entstehung des Schadens oder dessen Erkennbarkeit geknüpft werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 24/08




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