JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Umweltverträglichkeitsprüfung
| Rechtsgebiete: | LStrG, UVPG, VwGO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Straße, Straßenplanung, Landesstraße, Verkehrsentlastung, Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP-Pflicht, Vorprüfung, Habitatschutz, landespflegerischer Begleitplan, landespflegerischer Eingriff, Umwelt, Umweltbelange, Verfahrensfehler, Unbeachtlichkeit, Nachholung im gerichtlichen Verfahren, ergänzendes Verfahren, Abwägung, Abwägungsfehler, Aussetzung |
| Stichwort: | Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Leitsatz: | Zur Unbeachtlichkeit des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Straßenplanung durch einen Bebauungsplan. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10666/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose |
| Stichwort: | Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Leitsatz: | 1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können. 2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht). 3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes). 4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LWG, URG, VwVfG, WHG |
| Schlagworte: | Abpumpkapazität, nicht enteignend Betroffener, Bodendurchlässigkeit, Bodenverhältnisse, Deichbruchgefahr, Druckwasser, Effektivitätsgebot, Eintrittswahrscheinlichkeit, Extremniederschlagsereignisse, Fluchtwegproblematik, Grundwassermodell, Hochwasserrückhaltung, Kausalitätserfordernis, Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie, Planaufstellungsbeschluss, Polder, Probeflutung, Qualmwasser, Schöpfwerke, Schutznormtheorie, Standortalternative, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vernässung, zwingende Versagungsgründe |
| Stichwort: | Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Leitsatz: | 1. Kommunen sowie nicht enteignend Betroffene können sich gegenüber einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss nicht auf die Verletzung von natur-, umwelt- und artenschutzrechtlichen Belangen berufen. 2. Die Verletzung solcher Belange können sie auch nicht im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft rügen, wenn das Planfeststellungsverfahren bereits vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden ist. 3. Ein Planfeststellungsbeschluss bezüglich einer Hochwasserrückhaltung, bei dem das zugrundeliegende Grundwassermodell in seiner Aussagegenauigkeit durch weitere Bohrungen und Pumpversuche verbessert werden könnte, ist jedenfalls dann nicht fehlerhaft, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Probeflutung angeordnet und die aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse eventuell noch erforderlichen Anpassungen vorbehalten werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10722/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG |
| Schlagworte: | Grundeigener Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Grundeigentum, Zulegung, gebundene Entscheidung, Enteignung, Eigentumsgarantie, Gemeinde, Allgemeinwohl, Abwägung, öffentliche Belange, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Erhaltung von Arbeitsplätzen, getätigte Investitionen, Rohstoffsicherungsklausel, Rahmenbetriebsplan, Zulassung, Bindungswirkung |
| Stichwort: | Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Leitsatz: | Die Zulegung nach § 35 BBergG ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG. Gründe des Allgemeinwohls erfordern im Sinne des § 35 Nr. 3 BBergG einen grenzüberschreitenden Abbau nicht, wenn das Vorhaben zwar der Vorsorgung des Marktes mit Rohstoffen dient, ihm aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen. Bezieht sich die Zulegung auf ein Grundstück im Eigentum einer Gemeinde, kann auch die Gemeinde die gerichtliche Überprüfung verlangen, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen. Die "Rohstoffsicherungsklausel" des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG begründet bei der Entscheidung über eine Zulegung keinen grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses an einem grenzüberschreitenden Abbau vor entgegenstehenden privaten oder anderen öffentlichen Interessen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.08 | |
"Umweltverträglichkeitsprüfung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum