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Umweltinformationen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 F 11054/08.OVG vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, StPO, LUIG
Schlagworte:Hauptsacheverfahren, Zwischenverfahren, Streitgegenstand, Umweltinformationen, Verwaltungsvorgänge, Aktenmaterial, Aktenvorlage, Weigerung, Sperrerklärung, Informationseinschränkungen, Anonymisierungen, Schwärzungen, Wohl des Landes, Nachteil, wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit, Betriebsgeheimnis, personenbezogene Daten, Auskunftsinteresse, Offenbarungsinteresse, Schutzzweck, Wahrheitsfindung, effektiver Rechtsschutz verfassungsmäßiger Rang, Grundrechtsbezug, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, personalisierter Informationseinschlag, verwaltungsinterne Vorgänge, Gutachten, Aktenvermerke, amtlicher Bezug, persönlich privater Bezug
Stichwort:Umweltinformationen
Leitsatz:1. Das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO wird nicht dadurch gegenstandslos, dass auch im Hauptsacheverfahren über die Pflicht zur Vorlage der Akten - hier Zugang zu Umweltinformationen - gestritten wird (wie BVerwG, NvwZ 2008, 554 ff.).

2. Maßstab der im Zwischenstreit vorzunehmenden Rechtswidrigkeitsprüfung bleibt auch dann grundsätzlich das prozessuale Normprogramm des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO und nicht das für die Informationserteilung im Hauptsachestreit einschlägige materielle Recht.

3. Als Geheimhaltungsgrund für Umweltinformationen eignet sich innerhalb des Anwendungsbereichs des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO weniger der öffentliche Belang an der Vermeidung von Nachteilen für das Wohl des Landes als vielmehr das private Interesse an der Wahrung personenbezogener Daten und des Betriebsgeheimnisses.

4. Werden Umweltinformationen in objektivierter Form z.B. in Gestalt eines Untersuchungsberichts oder eines Sachverständigengutachtens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unterliegt der dieser Informationserteilung vorausgehende innerbehördliche Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess nur bei Vorliegen eines speziellen hierauf gerichteten Auskunftsinteresses der Offenlegung (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 F 11054/08.OVG



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 24.07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:UIG
Schlagworte:Umweltinformationen, Emissionshandelsrecht, Zugangsanspruch, in-formationspflichtige Stelle, Negativdefinition, Tätigkeit oberster Bundesbehörden im Rahmen der Gesetzgebung, (keine) Informationspflicht nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens, amtliche Informationen zum Gesetzesvollzug, Ablehnungsgründe, Vertraulichkeit der Beratungen, nachteilige Auswirkungen, einzelfallbezogene Prüfung, Schutz interner Mitteilungen, Abwägung
Stichwort:Umweltinformationen
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG erstreckt sich nicht auf amtliche Informationen, die die gesetzesvorbereitende Tätigkeit der Bundesministerien betreffen (hier: Informationen zum Erlass des Zuteilungsgesetzes 2007). Als oberste Bundesbehörden gehören die Bundesministerien insoweit auch nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens nicht zu den informationspflichtigen Stellen.

2. Der Ablehnungsgrund der Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen greift nur dann ein, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bei Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Beratungsvorgänge vorliegen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 24.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10886/07.OVG vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:LUIG, 12. BImSchV, RL 90/313/EWG, RL 2003/4/EG, RL 96/82/EG, RL 2003/105/EG
Schlagworte:Umweltinformationen, Störfall, Umweltschutz, Schutzgut, öffentliche Sicherheit, Auswirkungen, Gefahr, konkrete Gefahr, Grundinteressen, Individualrechtsgut, Störfallbetrieb, Prognosenentscheidung, Wahrscheinlichkeit, Tatsachenbasis, Dauergefahr, Ausschlusstatbestand, Sicherheitsbericht, Eingriffswahrscheinlichkeit, Geheimhaltung, personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnis
Stichwort:Umweltinformationen
Leitsatz:1. § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG fordert in der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der durch die Vorschrift geschützten Güter der öffentlichen Sicherheit. Zu diesen gehören auch Individualrechtsgüter.

2. Zur Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade das Bekanntgeben der Informationen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10886/07.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 37.07 vom 01.11.2007

Rechtsgebiete:Umweltinformationsrecht-RL, UIG-SH
Schlagworte:Umweltinformationen, geplante Tätigkeiten, aufgegebene Pläne, informationspflichtige Stelle, Bereithalten von Informationen
Stichwort:Umweltinformationen
Leitsatz:1. Der Begriff der Umweltinformation in Art. 2 Nr. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformations-RL, Abl. Nr. L 41 S. 26) umfasst keine Informationen über Pläne, die vor ihrer Verwirklichung bereits aufgegeben worden sind.

2. Informationen werden im Sinne von Art. 2 Nr. 4 Umweltinformations-RL für eine Behörde bereitgehalten, wenn sie bei einer selbst nicht informationspflichtigen Stelle angefallen sind und von dieser für eine Behörde aufbewahrt werden, die einen Anspruch auf Übermittlung dieser Information hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 37.07


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