Der Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen ist während eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hinsichtlich aller Daten ausgeschlossen, die Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind. Auf die Frage, ob die Daten der Umweltbehörde aufgrund des Verfahrens zugegangen sind oder dort bereits vor dem Beginn des Verfahrens vorhanden waren, kommt es nicht an.
Urteil des 7. Senats vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 -
I. VG Freiburg vom 08.11.1996 - Az.: VG 9 K 1341/95 -
II. VGH Mannheim vom 10.06.1998 - Az.: VGH 10 S 58/97 -