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Umverteilung von Aufgaben

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1394/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Umverteilung von Aufgaben, Substantiierung, Zeitanteile, Schätzung, Ausforschung
Stichwort:Umverteilung von Aufgaben
Leitsatz:Zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung ist im Bestreitensfall zur substantiierten Darlegung eines Arbeitskräfteüberhangs der Vortrag des Arbeitgebers nicht genügend, infolge des Wegfalls einer Teilaufgabe entfalle ein bestimmter - aus Durchschnittszahlen ermittelter - Prozentsatz der Arbeitszeit, ohne dass zugleich die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Beruhen die vorgetragenen Prozentangaben weder auf einer tatsächlichen Ermittlung noch auf kalkulatorischen Berechnungen oder branchenspezifischen Erfahrungswerten, sondern beruft sich der Arbeitgeber zum Zwecke des Beweises allein auf eine entsprechende Einschätzung des Vorgesetzten, ist diesem Beweisantritt nicht nachzugehen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1394/06



LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 804/04 vom 24.06.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Streichung einer Stelle, Umverteilung von Aufgaben, Aufgabenumverteilung, Organisationsentscheidung
Stichwort:Umverteilung von Aufgaben
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Entscheidung des Arbeitgebers, eine Stelle zu streichen und die vom Stelleninhaber erledigten Aufgaben auf andere Mitarbeiter umzuverteilen, als betriebsbedingter Kündigungsgrund.

2. Gegen die Mitwirkung des Betriebsratsvorsitzenden an der Erarbeitung einer unternehmerischen Organisationsentscheidung, auf Grund derer der Bedarf für die Beschäftigung eines Mitarbeiters entfällt und die schließlich zu dessen Kündigung führt, bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 804/04

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 778/04 vom 24.06.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Streichung einer Stelle, Umverteilung von Aufgaben, Aufgabenumverteilung, Organisationsentscheidung
Stichwort:Umverteilung von Aufgaben
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Entscheidung des Arbeitgebers, eine Stelle zu streichen und die vom Stelleninhaber erledigten Aufgaben auf andere Mitarbeiter umzuverteilen, als betriebsbedingter Kündigungsgrund.

2. Gegen die Mitwirkung des Betriebsratsvorsitzenden an der Erarbeitung einer unternehmerischen Organisationsentscheidung, auf Grund derer der Bedarf für die Beschäftigung eines Mitarbeiters entfällt und die schließlich zu dessen Kündigung führt, bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 778/04


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