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Umverteilung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 PA 563/08 vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Duldung, Duldung, weitere, Duldung, zweite, Prozesskostenhilfe, Umverteilung, Wohnsitzauflage
Stichwort:Umverteilung
Leitsatz:1. Der länderübergreifende Wechsel eines lediglich nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dessen Aufenthalt nach § 61 Abs. 1 AufenthG auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt ist, kann nur mit einer weiteren Duldung der Ausländerbehörde erreicht werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausländer auf Dauer zu wechseln beabsichtigt.

2. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 PA 563/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2492/07 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:RVG, AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Umverteilung, Wohnsitzauflage, Räumliche Beschränkung, Asylbewerber, Rechtsweg
Stichwort:Umverteilung
Leitsatz:Die Klage eines abgelehnten Asylbewerbers, der im Besitz einer mit Wohnsitzauflage verfügten Duldung ist, auf "landkreisinterne Umverteilung", ist sachdienlich als Klage auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage auszulegen und daher keine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2492/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1617/06.A vom 25.08.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:abgelehnter Asylbewerber, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fortwirkung, länderübergreifend, räumliche Beschränkung, Umverteilung, Wohnsitzwechsel, Zuweisung
Stichwort:Umverteilung
Leitsatz:1. Der Wohnsitzwechsel eines abgelehnten Asylbewerbers in ein anderes Bundesland setzt wegen der gemäß § 56 Abs. 3 AsylVfG fortdauernden räumlichen Beschränkung seiner (erloschenen) Aufenthaltsgestattung eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus.

2. Das auf die Erlaubnis zur Wohnsitznahme in einem anderen Bundesland gerichtete Begehren eines abgelehnten Asylbewerbers stellt eine asylrechtliche, vom Beschwerdeausschluss des § 80 AsylVfG erfasste Streitigkeit dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1617/06.A

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 12 S 929/05 vom 02.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, AsylVfG
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit, Asylverfahrensrechtliche Streitigkeit, Umverteilung, Humanitärer Grund
Stichwort:Umverteilung
Leitsatz:1. Wird ein Anspruch auf länderübergreifende Umverteilung nach § 51 AsylVfG geltend gemacht, handelt es sich um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, in der gemäß § 52 Nr. 2 S. 3 1. Hs. VwGO das Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylverfahrensgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat, und nicht das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Ausländer umverteilt werden möchte.

2. Zum Vorliegen eines humanitären Grundes (hier: verneint)
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 12 S 929/05


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