JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Umstufung
| Rechtsgebiete: | SächsStrG |
| Schlagworte: | Umstufung, Staatsstraße, Stichstraße, Netzzusammenhang, Verkehrsfunktion, Durchgangsverkehr |
| Stichwort: | Umstufung |
| Leitsatz: | 1. Die Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße i.S.d. § 3 Abs. 1 SächsStrG beurteilt sich nach der Bedeutung der Straße im Verkehr, also nach ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz. 2. Staatsstraßen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsStrG sind Straßen, die innerhalb des Freistaates Sachsen untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden (Netzzusammenhang). 3. Die Funktion der Staatsstraßen wird dadurch bestimmt, dass sie innerhalb dieses Netzzusammenhangs dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. 4. Eine nur einseitig an das Verkehrsnetz angebundene Straße (Stichstraße) schließt ihre Verknüpfung mit dem Verkehrsnetz nicht aus. 5. Der auf einer Stichstraße stattfindende überregionale Zu- und Abfahrtsverkehr ist Durchgangsverkehr i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsStrG. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 304/04 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, StrWG M-V |
| Schlagworte: | Umstufung, Abstufung, Bundesstraße, Bundesfernstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße, Netzfunktion, parallel, Konzept, Erhaltungskosten, Unterhaltungskosten, Selbstverwaltungsgarantie, B 96, Weisung |
| Stichwort: | Umstufung |
| Leitsatz: | 1. Zur Abstufung einer Bundesstraße zur Gemeindestraße. 2. Mit der Parallelität von alter und neuer Trasse einer Bundesfernstraße verbindet sich das verkehrspolitische "Standardkonzept", dass der weiträumige Verkehr auf der neuen Trasse abgewickelt werden soll bzw. die alte Trasse nicht mehr diesem Verkehr im Sinne von § 1 Abs. 1 FStrG zu dienen bestimmt ist. 3. Die vorübergehende oder begrenzte - im Sinne von unerhebliche - Übernahme anderer/übergeordneter Verkehrsfunktionen durch die untergeordnete Straße bzw. der Verbleib solcher Funktionen bei einer abgestuften Straße machen aus der untergeordneten Straße keine übergeordnete Straße mit einer diesen Funktionen entsprechenden Gesamtfunktionsbestimmung. 4. Die Überbürdung der Straßenbaulast für eine frühere Bundesfernstraße stellt keinen Eingriff in den Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung dar, zumal die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die von ihr vorgefundenen Verhältnisse einer vormaligen Bundesstraße zu erhalten. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 293/03 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKO, ThürStrG |
| Schlagworte: | Umstufung, Abstufung, Einstufung, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße, Netzzusammenhang, Verkehrsbedeutung, überregionaler Durchgangsverkehr, überörtlicher Verkehr, räumlich getrennter Ortsteil, bestimmender Verkehr, unwesentlicher Verkehr, vorübergehender Verkehr L |
| Stichwort: | Umstufung |
| Leitsatz: | Die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße ergibt sich aus ihrer tatsächlichen oder beabsichtigten Funktion im Gesamtstraßennetz, den überregionalen Durchgangsverkehr aufzunehmen. Dabei sind für die Einstufung einer Straße als überörtlich die Netzfunktionen des Verkehrsweges sowie die hierauf stattfindenden Verkehrsvorgänge von Bedeutung, die nicht durch den Ort selbst ausgelöst werden, dessen Ortslage der Verkehrsweg durchquert. Das Thüringer Straßenrecht vermittelt jeder Gemeinde und jedem räumlich getrennten Ortsteil einer Gemeinde einen Anspruch darauf, durch eine klassifizierte Straße (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße) erschlossen zu sein. Dieser Anspruch begrenzt sich aber darauf, dass die Gemeinde bzw. der Ortsteil an einem Punkt an das überörtliche Straßennetz anknüpft. Dem überörtlichen Verkehr kommt nur eine bestimmende Funktion zu, wenn er einen wesentlichen Teil der Nutzung der streitgegenständlichen Straße ausmacht und nicht nur vorübergehender Natur ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 17/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, FStrG, StVG, StVO |
| Schlagworte: | Bundesfernstraße, Unterhaltung, Lichtzeichenanlage, Verpflichtung zur Aufstellung, Kosten der Aufstellung, Umstufung, Straßenbaulast, Übergang von Rechten und Pflichten bei Wechsel der |
| Stichwort: | Umstufung |
| Leitsatz: | Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 9.02 | |
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