JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Umstellung des gesetzlichen Denkmalschutzsystems von einem konstitutiven Eintragungsverfahren auf eine lediglich nachrichtliche Eintragung
| Rechtsgebiete: | VwGO, BbgDSchG, GG |
| Schlagworte: | Zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel auf Passivseite im Falle eines behördlichen Zuständigkeitswechsels, wenn die betreffende Aufgabe nicht mehr vorgesehen ist, Unzulässigkeit eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO im Falle einer Erledigung eines Verwaltungsaktes (Unstatthaftigkeit des Antrages/fehlendes Rechtsschutzbedürfnis), Umstellung des gesetzlichen Denkmalschutzsystems von einem konstitutiven Eintragungsverfahren auf eine lediglich nachrichtliche Eintragung, Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, kein "Fortsetzungsfeststellungseilantrag" |
| Stichwort: | Umstellung des gesetzlichen Denkmalschutzsystems von einem konstitutiven Eintragungsverfahren auf eine lediglich nachrichtliche Eintragung |
| Leitsatz: | Ein nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt über eine konstitutive Eintragung in das Verzeichnis der Denkmale gemäß § 9 BbgDSchG a. F. erledigt sich infolge der - durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 erfolgten - Umstellung des Denkmalschutzes auf ein nachrichtliches Eintragungssystem in die Denkmalliste, bei dem der denkmalrechtliche Schutz kraft Gesetzes besteht und nicht von der Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste abhängig ist. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 5 B 300/04 | |
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