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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 15 MF 5/09 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, FlurbG
Schlagworte:Angemessenheit Erwerbsangebot, Durchschneidung, Durchschneidungsschaden, Einleitung Flurbereinigung, Erwerbsbemühungen, Fortsetzung Flurbereinigungsverfahren, Umstellung, Flurbereinigungsverfahren, Unternehmensflurbereinigung, freihändiger Erwerb
Stichwort:Umstellung
Leitsatz:Zur Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahren auf anderer enteignungsrechtlicher Grundlage.

Die Inanspruchnahme von Land durch ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren setzt ernsthafte Bemühungen des Vorhabenträgers voraus, die für das Unternehmen erforderlichen Flächen (Bedarfsflächen) freihändig zu erwerben. Die Erwerbsbemühungen können auch nach Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens erfolgen.

Im Hinblick auf die Angemessenheit des Erwerbsangebots des Vorhabenträgers ist allein auf den Wert der Bedarfsflächen abzustellen. Sonstige Vermögensnachteile durch den Entzug der Bedarfsflächen - etwa Durchschneidungsschäden - sind hierbei nicht zu berücksichtigen; sie können einer Entschädigungsfestsetzung durch den Flurbereinigungsplan vorbehalten bleiben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 15 MF 5/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10600/08.OVG vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:EGVO 1493/1999, EGVO 1227/2000, WeinG, Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Schlagworte:Subventionsrecht, Weinrecht, Weinbau, Beihilfe, Förderung, Umstrukturierungsbeihilfe, Umstellung, Sortenumstellung, Förderbedingungen, Fördervoraussetzungen, Umstrukturierungsrichtlinien, Umstrukturierungsplan, Steillage, Geländemessung, Hangneigung, Endstickel, Vorschuss, Bewilligung, Verwaltungspraxis
Stichwort:Umstellung
Leitsatz:1. Zur Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe nach der Weinmarktordnung.

2. Bei der Bewilligung eines Vorschusses handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die sich erledigt, sobald die endgültige Entscheidung über die Beihilfegewährung vorliegt.

3. Zur Feststellung der Steillagenqualität eines Grundstücks.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10600/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 80/08 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:ÖkLbKontrStV, ÖLG, VO (EWG) Nr. 2092/91
Schlagworte:Aufzucht, konventionelle, Aufzucht, ökologische, Bio-Eier, Legehennen, Legehennendurchgang, Ökolandbau, Ökologischer Landbau, Umstellung
Stichwort:Umstellung
Leitsatz:1. Die Voraussetzungen des Teils B des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 zu den Umstellungszeiträumen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen für den Wechsel von konventionellem auf ökologischen Landbau (Nr. 2.2.1) und zur Herkunft der Tiere (Nr. 3.3 bis Nr. 3.11) gelten kumulativ, so dass eine Aufstallung von konventionellen Legehennen ohne Ausnahmegenehmigung nicht verordnungskonform ist, sondern einen Verstoß mit Langzeitwirkung i.S.v. von Art. 9 Abs. 9 und Art. 10 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2092/91 zur Folge hat.

2. Die Zertifizierung durch eine nicht beliehene Kontrollstelle kann eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung nach Teil B Nr. 3.3 bis Nr. 3.11 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 nicht entbehrlich machen. Offen bleibt, ob nach der niedersächsischen Zuständigkeitsregelung die Ausnahmegenehmigung nach Nr. 3.3 ausschließlich von der Kontrollbehörde oder auch von einer nicht beliehenen Kontrollstelle erteilt werden kann.

3. Legehennen aus konventioneller Aufzucht können nur unter den engen Voraussetzungen des Teils B Nr. 3.4 bis 3.7 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 in ökologische Produktionseinheiten eingestellt werden. Diese Bestimmungen gelten jedenfalls auch bei einer zum Zeitpunkt der Aufstallung bereits beabsichtigten Produktion von Bio-Eiern.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 80/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10314/07.OVG vom 10.07.2007

Rechtsgebiete:EGVO 1493/1999, EGVO 1227/2000, WeinG, WeinVO, LVO zu EGVO 1493/1999
Schlagworte:Weinrecht, Subventionsrecht, landwirtschaftliche Subvention, Wein, Weinmarktordnung, Umstrukturierung, Umstellung, Rebflächen, Umstrukturierungsmaßnahme, Umstrukturierungsplan, Beihilfe, Subvention, Sortenumstellung, Schlag, Schlageinteilung, Rebsorte, Änderung, Antragstellung, Richtlinie
Stichwort:Umstellung
Leitsatz:1. Zum Rechtsverordnungsvorbehalt bei der Ausgestaltung der Beihilfe für die Umstrukturierung von Rebflächen.

2. Eine förderunschädliche "Abweichung bei der Rebsorte" im Sinne der Förderrichtlinien ist auch beim Anpflanzen einer weiteren Rebsorte gegeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10314/07.OVG


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