JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Umstand
| Rechtsgebiete: | 16.BImSchV, TA Lärm, VwGO |
| Schlagworte: | An- und Abfahrtsverkehr, Gutachten, Stellplätze, erforderliche, Umstand, veränderter, Verkehr, vorhabenbedingter, Verkehrslärm, Verkehrszunahme, Vorbelastung, gesundheitsgefährdende |
| Stichwort: | Umstand |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann ein nachgereichtes Sachverständigengutachten "veränderte Umstände" im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO belegen kann. 2. Nr. 7.4 Abs. 2 der TA Lärm setzt für den Regelfall eine Erhöhung des Beurteilungspegels für Geräusche von zurechenbarem An- und Abfahrtsverkehr um mindestens 3 dB(A) auch dann voraus, wenn die Vorbelastung schon die Werte des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV erreicht hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 14/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVG, StVO, PflVG, ZPO |
| Schlagworte: | Verkehrsunfall, Unfall, Fahrzeug, Halter, Eigentumsvermutung, Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins, Beweis, Indiz, Einmündungsbereich, Wartepflicht, Betrug, Täuschung, Provokation, Unfallprovokation, Gesamtbild, Umstand, Umstände, Zufall |
| Stichwort: | Umstand |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 220/04 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO, LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Krankenhaus, Fluchttür, Brandschutztür, Öffnungsrichtung, Patientenzimmer, Pflegestation, Notfallsituation, Durchgang, Rettungsweg, Rücknahme, Baugenehmigung, Jahresfrist, Umstand : Kenntnis, Umstand, bekannter, Ermessen, Verwaltungsakt, Verwaltungsakt, rechtswidriger, Rechtswirkung, Außenwirkung, Regelung, eigengünstige, Gefahr, Sicherheit, öffentliche, Leben, Gesundheit, Evakuierung |
| Stichwort: | Umstand |
| Leitsatz: | 1. Die Baugenehmigung ist auch dann ein Verwaltungsakt, wenn die Behörde sie zu Gunsten einer Stelle innerhalb derselben Körperschaft erteilt. 2. Die Baugenehmigung kann zurückgenommen werden, wenn und soweit Gefahren i. S. des § 3 Abs. 1 BauO LSA bekannt werden. 3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 (LSA-)VwVfG beginnt erst dann zu laufen, wenn der Behörde alle für ihre Entscheidung - insbesondere Ermessensentscheidung - maßgeblichen Umstände bekannt sind. 4. Die öffentliche Sicherheit ist nicht gewährleistet, wenn in einem Krankenhaus bauliche Anlagen die Notfall-Rettung verhindern. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 283/01 | |
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