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Umschreibung eines Titels im Verfahren nach den §§ 51a

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 343/07 vom 10.01.2008

Rechtsgebiete:GmbHG, ZPO
Schlagworte:Umschreibung eines Titels im Verfahren nach den §§ 51a, 51b GmbHG
Stichwort:Umschreibung eines Titels im Verfahren nach den §§ 51a
Leitsatz:Eine gegen die betroffene Gesellschaft im Verfahren nach den §§ 51a, 51b GmbHG ausgesprochene Verpflichtung zur Einsichtsgewährung in Bücher und Schriften sowie zur Erteilung von Auskünften kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht gem. § 727 ZPO gegen den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 343/07




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