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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10412/09.OVG vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:StVG, FeV, RiL 91/439/EWG
Schlagworte:Fahrerlaubnis, ausländisch, EU, EWR, EU-Fahrerlaubnis, EU-Staat, EWR-Staat, Ausland, Befristung, Verlängerung, Fahrerlaubnisklasse, Klasse, Führerschein, Dokument, Umtausch, Umschreibung, Fahreignung, Prüfung, Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Umschreibung
Leitsatz:Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP).

Dass der - nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ungültige - deutsche Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich in ein anderes Dokument "umgetauscht" wurde, folgt nicht zwingend aus den im ausländischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10412/09.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 UZ 2802/04 vom 05.12.2005

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, Umschreibung, Zwei-Jahres-Frist
Stichwort:Umschreibung
Leitsatz:Eine 1977 in Italien erteilte Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse), die 1983 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 prüfungsfrei umgeschrieben wurde, kann nach Ablauf der in § 30 Abs. 2 FeV bestimmten Zwei-Jahres-Frist nicht mehr in eine Fahrerlaubnis der Klasse A (für Krafträder) umgeschrieben oder umgestellt werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 UZ 2802/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 308/04 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:FeV, VwGO, ZPO, EWGRL 80/1263/EWG, EWGRL 91/439/EWG
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Führerschein, Gültigkeit, EU-Ausland, Anerkennung, Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Umtausch, Umschreibung, ordentlicher Wohnsitz
Stichwort:Umschreibung
Leitsatz:Die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Wohnsitzerfordernis) ist im Hinblick auf in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellte Führerscheine wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts ohne Weiteres unanwendbar.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 308/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 1908/03 vom 09.12.2003

Rechtsgebiete:StVG, FeV, IntVO
Schlagworte:ausländische Fahrerlaubnis, deutsche Fahrerlaubnis, Umschreibung, Eignungszweifel, Ungeeignetheit, medizinisch-psychologisches Gutachten, Alkohol
Stichwort:Umschreibung
Leitsatz:Auch vor der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis im Wege der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist die Behörde berechtigt, Zweifeln an der Eignung des Bewerbers mit den Mitteln der Fahrerlaubnis-Verordnung nachzugehen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 1908/03


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